Am 16. Februar 2009 veröffentlichte Trusted Shops die Ergebnisse der zweiten Umfrage zur Abmahnpraxis im Internet. Dieses Mal nahmen mehr als 1000 Shopbetreiber teil und berichteten von ihren Erfahrungen mit diesem Thema. Eine Frage in der Umfrage war die nach möglichen Wegen aus dem ausufernden Abmahn(un)wesen.
Hier erfahren Sie mehr über die vorgeschlagenen Wege.
Nachdem wir die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Trusted Shops zum Thema Abmahnpraxis im Internet ausgewertet haben, möchten wir Sie hier im Shopbetreiber-Blog über die wichtigsten Ergebnisse kurz und knapp informieren.
Die komplette Auswertung inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren können Sie hier als PDF-Dokumente herunterladen.
Die Teilnehmer hatten bei der Beantwortung dieser Frage die Möglichkeit, verschiedene vorgegebene Alternativen auszuwählen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren.
76% der Teilnehmer sprachen sich dafür aus, Anwaltskosten für Abmahnungen gesetzlich zu limitieren. Noch 70% hielten die deutschen gesetzlichen Regelungen für zu kompliziert und forderten hier Vereinfachungen. So könnten zahlreiche, unbeabsichtigte Rechtsverstöße vermieden werden. Als Beispiel seien hier nur die unglaublich komplizierten Regelungen zum Widerrufsrecht genannt.
66% der Shopbetreiber sahen die Gerichte in der Pflicht, dem Abmahnunwesen einen Riegel vorzuschieben. Diese sollten häufiger erkennen, dass Ansprüche rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden. 60% schlugen dagegen vor, dass Mitbewerber überhaupt nicht mehr abmahnen dürfen, sondern lediglich Verbände und staatliche Behörden.
Außerdem regten 56% der Teilnehmer an, dass der Gesetzgeber, wenn er schon komplizierte Gesetze schafft, diese mit einfachen Worten besser und allgemeinverständlicher erklären muss. Hierin zeigt sich erneut, dass viele Händler die komplizierten gesetzlichen Regelungen nicht verstehen und deswegen ohne Absicht dagegen verstoßen.
Dass Verstöße häufiger von Gerichten als Bagatelle eingestuft werden sollen, forderten 56% der Shopbetreiber. Diese Forderung wird aber wohl nicht erfüllt werden können. Da am 30.12.2008 das neue UWG in Kraft getreten ist, wurde diese Möglichkeit größtenteils abgeschafft. Nur noch sehr selten haben die Gerichte jetzt die Möglichkeit, einen Verstoß als Bagatelle anzusehen.
Ein kostengünstiges Schlichtungsverfahren wurde von 55% der Teilnehmer gefordert. (mr)
Die SPD-Franktion im Deutschen Bundestag stellte zum Thema Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung.
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