Am 16. Februar 2009 veröffentlichte Trusted Shops die Ergebnisse der zweiten Umfrage zur Abmahnpraxis im Internet. Dieses Mal nahmen mehr als 1000 Shopbetreiber teil und berichteten von ihren Erfahrungen mit diesem Thema. Ein Ergebnis der Umfrage war, dass noch immer fast die Hälfte der Teilnehmer ihre Existenz durch Abmahnungen bedroht sieht.
Viele verzichten daher auf die Eröffnung eines eigenen Shops.
Nachdem wir die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Trusted Shops zum Thema Abmahnpraxis im Internet ausgewertet haben, möchten wir Sie hier im Shopbetreiber-Blog über die wichtigsten Ergebnisse kurz und knapp informieren.
Die komplette Auswertung inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren können Sie hier als PDF-Dokumente herunterladen.
Frage: Sehen Sie Ihren Shop wegen erhaltener Abmahnungen in der Existenz bedroht?
Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Shopbetreiber hatten durch Abmahnungen einen finanziellen Schaden von mehr als 1.500 Euro. In 36 Fällen lag der Schaden sogar höher als 25.000 Euro. Da ist es kein Wunder, dass sich viele Shopbetreiber in ihrer Existenz bedroht sehen.
Insgesamt sahen sich rund 46% der Teilnehmer in ihrer Existenz bedroht. Allerdings gaben auch 12,5% an, dass sie sich zu dieser Frage noch keine Meinung gebildet hätten. In der ersten Umfrage lag der Anteil derjenigen, die eine Existenzbedrohung sahen noch bei knapp 47%. Von einer wirklichen Verbesserung der Situation kann aber noch lange keine Rede sein.
Auch Existenzgründer sehen sich bedroht
Einige der Teilnehmer hatten zum Zeitpunkt der Umfrage noch gar keinen Online-Shop. Sie gaben aber an, dass sie auf Grund der Problematik auf die Selbstständigkeit mit einem Shop verzichten, da ihnen das Risiko zu hoch ist.
Das ist alarmierend!
Letztlich bedeutet dies, dass Abmahnungen eine Marktzutrittsschranke zum Online-Markt darstellen. Das kann nicht im Sinne eines fairen und freien Wettbewerbs sein.
Shopbetreiber machen ihrer Wut gegen Abmahnungen Luft
Hier eine kleine Auswahl der doch sehr eindeutigen Meinungen von teilnehmenden Shopbetreibern:
- „Unserer Meinung nach war der Streitwert mit 20.000 Euro viel zu hoch angesetzt, da wir einen Umsatz von nicht mehr als 3.000 Euro haben.“
- „Inhaltlich akzeptabel, aber der Streitwert steht in keiner Relation zum Warenwert!“
- „Es gibt viele, die mit den Abmahnungen Existenzen ruinieren. Und das aus reiner Geldgier.“
- „Für “kleine” Einzelfirmen wie mich kann es in schlechten Zeiten das Aus bedeuten, wenn man das Opfer mehrerer solcher zweifelhaften Abmahnungen wird.“
- „Den Abmahnrechtsanwälten muss die gesetzliche Grundlage entzogen werden!!!!“
Lesen Sie hier mehr zum Thema Abmahnung:
- Neue Trusted Shops Studie: Abmahnungen immer noch Problem im Online-Handel
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung immer noch häufigster Abmahnungsgrund
- OLG Celle: Fehlerhafte AGB-Klauseln können abgemahnt werden
- Abwehrkosten bei unberechtigter Abmahnung sind erstattungsfähig
- Darf Onkel Abmahnanwalt dem erfolglosen Neffen Shopbetreiber die Kasse aufbessern?
- Abmahner muss Schadensersatz zahlen!
Das Problem der Abmahnungen könnte man ganz schnell in den Griff bekommen, wenn der Gesetzgeber vor der jetzigen Abmahnung die Möglichkeit der “informativen Abmahnung” vorschreibt. In diesem Falle hat der Betroffene, der ja meist unwissend in eine juristische Falle getapst ist, die Möglichkeit, seinen Fehler zu beheben. Tut er es nicht in der eingeräumten Zeit, dann wird die Abmahnung gültig.
Auf diese Weise wird beiden Parteien geholfen. Fehler werden ausgemerzt und das System des Online-Handels stabilisiert.
mit freundlichen Grüßen
K.Lanfermann
Das wäre die einfachste und effektivste Lösung, aber in der Bananenrepublik Deustchland sicher nicht durchsetzbar, da wir dann ein paar arbeitslose Anwälte mehr hätten…
Das Problem ist eigentlich nicht daß Instrument der Abmahnung selbst sonder folgende Faktoren:
1. Der fliegende Gerichtsstand. Der Abmahner kann den Gerichtsstand frei wählen, der möglichst hohe Streitwerte akzeptiert, einen der möglichst weit weg vom Abgemahnten liegt oder einen der wählen der schon einmal in seinem Sinne geurteilt hat. Dadurch wird dann auch eine einseitige und vereinzelte Rechtsaufassung eines Gerichts – meistens in Hamburg – quasi zum Standard.
2. Der Abmahnende kann den Streitwert quasi selbst bestimmen und dadurch das Kostenrisiko in die Höhe treiben. Wenn der Abmahner dann generös auf einen Teil seiner überhöhten Forderung verzichtet geben dann doch viele klein bei.
3. Falsche oder mißbräuchliche Abmahnungen haben für den Abmahner so gut wie keine Konsequenzen. Weder für den Abmahner selbst noch den Anwalt. Im schlimmsten Fall kassiert er eben einmal nicht und mach danach ungeniert weiter.