In unserer Umfrage zum Thema Abmahnpraxis im Internet vor zwei Jahren stellte sich bereits heraus, dass Fehler in der Widerrufsbelehrung der häufigste Abmahngrund warum. Nach Einführung des neuen Musters zur Widerrufsbelehrung war die Erwartung hoch, dass sich hier eine Änderung zeigt. Aber auch unsere neue Umfrage zeigt: Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen liegen mit Abstand vorn und haben sogar noch 13% dazugewonnen.
Welches sind die am häufigsten abgemahnten Verstöße?
Nachdem wir die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Trusted Shops zum Thema Abmahnpraxis im Internet ausgewertet haben, möchten wir Sie hier im Shopbetreiber-Blog über die wichtigsten Ergebnisse kurz und knapp informieren.
Die komplette Auswertung inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren können Sie hier als PDF-Dokumente herunterladen.
Als Einstiegsfrage wollten wir zunächst wissen, was der Grund für eine Abmahnung war, die ein Shopbetreiber erhalten hatte. Dabei gaben wir zunächst einige Antwortmöglichkeiten vor und stellten außerdem eine freies Kommentarfeld zur Verfügung, in dem weitere Verstöße ergänzt werden konnten.
Der weit häufigste Abmahngrund war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Bei unserer letzten Umfrage lag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mit 26% auf Platz Eins der Liste. In diesem Jahr kamen nocheinmal 13% hinzu, die falsche Widerrufsbelehrung liegt weiterhin auf Platz Eins der häufigsten Abmahngründe.
Nach dem Inkrafttreten des neuen amtlichen Musters zum 01. April 2008 hätte man annehmen können, dass Abmahnungen wegen Verwendung einer fehlerhaften Belehrung zurückgehen, zumindest jedoch im Anteil stabil bleiben. Mit einem Zuwachs von 50% aber hatte niemand gerechnet.
Allen Shopbetreibern sei an dieser Stelle nochmals die Verwendung des amtlichen Musters aus der BGB-Informationsverordnung nahe gelegt. Uns sind noch keine Fälle bekannt, in denen dieses Muster erfolgreich abgemahnt wurde.
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