Fehlerhafte Widerrufsbelehrung immer noch häufigster Abmahnungsgrund

abmahnungsumfrageIn unserer Umfrage zum Thema Abmahnpraxis im Internet vor zwei Jahren stellte sich bereits heraus, dass Fehler in der Widerrufsbelehrung der häufigste Abmahngrund warum. Nach Einführung des neuen Musters zur Widerrufsbelehrung war die Erwartung hoch, dass sich hier eine Änderung zeigt. Aber auch unsere neue Umfrage zeigt: Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen liegen mit Abstand vorn und haben sogar noch 13% dazugewonnen.

Welches sind die am häufigsten abgemahnten Verstöße?

Nachdem wir die Ergebnisse der diesjährigen Umfrage von Trusted Shops zum Thema Abmahnpraxis im Internet ausgewertet haben, möchten wir Sie hier im Shopbetreiber-Blog über die wichtigsten Ergebnisse kurz und knapp informieren.

Die komplette Auswertung inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren können Sie hier als PDF-Dokumente herunterladen.

Frage 1: Warum wurden Sie abgemahnt?

Als Einstiegsfrage wollten wir  zunächst wissen, was der Grund für eine Abmahnung war, die ein Shopbetreiber erhalten hatte.  Dabei gaben wir zunächst einige Antwortmöglichkeiten vor und stellten außerdem eine freies Kommentarfeld zur Verfügung, in dem weitere Verstöße ergänzt werden konnten.

Der weit häufigste Abmahngrund war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Falsche Widerrufsbelehrung: 39% der Abmahnungen

ts_umfrage_abmahnungenBei unserer letzten Umfrage lag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mit 26% auf Platz Eins der Liste. In diesem Jahr kamen nocheinmal 13% hinzu, die falsche Widerrufsbelehrung liegt weiterhin auf Platz Eins der häufigsten Abmahngründe.

Nach dem Inkrafttreten des neuen amtlichen Musters zum 01. April 2008 hätte man annehmen können, dass Abmahnungen wegen Verwendung einer fehlerhaften Belehrung zurückgehen, zumindest jedoch im Anteil stabil bleiben. Mit einem Zuwachs von 50% aber hatte niemand gerechnet.

Die Einzelverstöße im Überblick

  • Noch immer verwenden viele Händler bei eBay eine Widerrufsbelehrung, in der lediglich eine Frist von 2 Wochen eingeräumt wird. Für Verträge, die bei eBay zustande kommen, gilt jedoch eine Frist von einem Monat. Ganze 15% (191 Fälle) der Teilnehmer wurden deswegen abgemahnt.
  • Immerhin noch fast 7% der Teilnehmer erhielten eine Abmahnung, weil Sie das Widerrufsrecht dahingehend einschränkten, als dass sie darüber informierten, keine unfreien Rücksendungen anzunehmen.
  • Immerhin noch 4% (52 Teilnehmer) wurden abgemahnt, weil sie den Beginn der Widerrufsfrist falsch darstellten. Hier sei noch einmal auf das neue Muster des BMJ verwiesen. Verwendet man dieses, befindet man sich auf relativ sicherem Terrain. Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen das neue Muster erfolgreich abgemahnt wurde.
  • Ebenfalls einen Anteil von 4% haben Abmahnungen wegen der Verwendung einer fehlerhaften Regelung in Bezug auf die Rücksendekosten.
  • Danach kommen mit einem Anteil von 3% Abmahnungen wegen der Verwendung angeblich falscher Wertersatzklauseln, sowie mit 2,9% Abmahnungen wegen einer fehlenden Verlinkung der Widerrufsbelehrung.

Unser Tipp: Abmahnungen vermeiden, Muster verwenden

Allen Shopbetreibern sei an dieser Stelle nochmals die Verwendung des amtlichen Musters aus der BGB-Informationsverordnung nahe gelegt. Uns sind noch keine Fälle bekannt, in denen dieses Muster erfolgreich abgemahnt wurde.

Laden Sie die komplette Auswertung inklusive Zahlen, Grafiken und Kommentaren als PDF-Dokument bei Trusted Shops herunter.

18.02.09