Die drei zentralen Erkenntnisse der ersten Trusted Shops Abmahnungsstudie waren: 1. Die Vielzahl der Abmahnungen wurde von lediglich drei Massenabmahnern ausgesprochen. 2. Die meisten Abmahnungen waren zumindest nicht in vollem Umfang berechtigt. 3. Die Hälfte der Teilnehmer sah sich durch die erhaltene Abmahnung in ihrer Existenz gefährdet. Ist dies heute auch noch so?
Lesen Sie mehr über die Ergebnisse der ersten Abmahnungsstudie.
Als wir damals unsere Umfrage durchführten, waren die Rahmenbedingungen noch anders. Es gab das fehlerhafte Muster des Bundesjustizministeriums. Gerichte machten wenig Gebrauch von Bagatellklausel und Streitwertreduzierungen. Einige prominente Großabmahner wie Rechtsanwalt Steinhöfel trieben ihr Unwesen.
Die sieben wichtigsten Ergebnisse im Jahr 2007 waren:
Für die meisten Shopbetreiber gehörten 2007 Abmahnungen zum ganz normalen Alltag. Der Durchschnittswert lag bei insgesamt 2,1 Abmahnungen pro Shop. Auch wer noch nicht abgemahnt wurde, musste laufend damit rechnen, abgemahnt zu werden.
Fast die Hälfte aller Befragten hielt die erhaltenen Abmahnungen nach eigenem Empfinden für unberechtigt. Neben der undurchsichtigen Rechtslage wurde vor allem kritisiert, dass die Anwaltsgebühren viel zu hoch sind, auch Bagatellen abgemahnt werden können und Abmahnungsmissbrauch vielfach ungestraft möglich ist. Dadurch litt der Ruf des an sich legitimen Instruments der Abmahnung insgesamt.
Neben klaren Rechtsverstößen wurden im Jahr 2007 zu einem erheblichen Anteil auch solche Verstöße abgemahnt, die höchst-richterlich ungeklärt waren oder auf Fehlern des amtlichen Widerrufsmusters beruhten.
Die Hälfte der Befragten hatte einen Schaden von über 1.500 €. In Einzelfällen kamen mehrere Zehntausend Euro zusammen. 40 Prozent der Unternehmer, insbesondere KMU, sahen sich durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht. Auch wer sich im Recht wähnte, verteidigte sich wegen des unkalkulierbaren Prozesskostenrisikos häufig nicht.
In 22% der Fälle verzichteten die abmahnenden Anwälte auf einen Teil Ihrer ursprünglich verlangten Gebühren schon außergerichtlich auf Verlangen des Abgemahnten. In 5% der Fälle kürzten die Gerichte diese Kosten.
In nur 13% der Fälle war Widerstand gegen eine Abmahnung erfolglos. In 19% der Fälle wurde die Abmahnung schon ohne Gerichtsprozess zurückgezogen, und in 22% der Fälle wurde eine Kostenreduzierung ohne gerichtliche Hilfe erreicht. Häufig wurde nach erhaltener Abmahnung selbst eine Abmahnung als „strategisches Verteidigungsmittel“ eingesetzt (sog. Gegenabmahnung).
Ein kleiner Teil der Marktteilnehmer war 2007 für einen großen Teil der Abmahnungen verantwortlich. Die ersten drei Abmahner sprachen allein rund 39% aller Abmahnungen aus. De zweithäufigste Abmahner wurde wegen Betruges verurteilt. Andere Vielfach-Abmahner trennten sich von Anwälten und zogen sich aus dem Abmahngeschäft weitgehend zurück.
Hier können Sie die vollständigen Ergebnisse kostenlos als PDF-Dokument herunterladen.
Hat die neue Muster-Widerrufsbelehrung zu weniger Abmahnungen beigetragen? Sind die Gerichte für Rechtsmissbrauch sensibler geworden? Haben Unternehmen erkannt, dass eine allzu ausufernde Abmahntätigkeit dem Ruf und damit dem Geschäft schadet?
Helfen Sie uns beim Aufdecken neuer Abmahnwellen und rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen. Unser Anliegen ist es, Sie vor unseriösen Abmahnungen schützen zu können und unser Frühwarnsystem für Abmahnfallen noch weiter zu verbessern.
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Siehe auch hier im Blog:
Abmahnradar Oktober 2024
Abmahnradar September 2024
Abmahnradar August 2024