1

Jetzt teilnehmen: Neue Umfrage zu Abmahnungen gestartet

abmahnungsumfrageIm letzten Jahr führte Trusted Shops eine viel beachtete Studie zur Abmahnpraxis im Internethandel durch, an der knapp 700 Shopbetreiber teilnahmen. Die Ergebnisse waren aufschlussreich und haben vielen Betroffenen geholfen, ihre Lage einschätzen und sich zur Wehr setzen zu können.

Grund genug, die Umfrage erneut zu starten. Machen Sie mit! 
Drei zentrale Erkenntnisse der ersten Trusted Shops Abmahnungsstudie:

  1. Die Vielzahl der Abmahnungen wurde von lediglich drei Massenabmahnern ausgesprochen.
  2. Die meisten Abmahnungen waren zumindest nicht in vollem Umfang berechtigt.
  3. Die Hälfte der Teilnehmer sah sich durch die erhaltene Abmahnung in ihrer Existenz gefährdet.

Hier können Sie die vollständigen Ergebnisse als PDF-Dokument herunterladen. In der Zwischenzeit haben sich zum Glück einige rechtliche und tatsächliche Bedingungen für Abmahnungen verändert:

Neue abmahnsichere Muster-Widerrufsbelehrung

So ist etwa zum 1. April 2008 die neue Musterwiderrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums in Kraft getreten, die sich bisher als abmahnsicher erwiesen hat. Fehler beim Widerrufsrecht waren in unserer ersten Studie der häufigste Grund für eine Abmahnung.

Drei Top-Abmahner ziehen sich zurück

Weiterhin sind gleich mehrere „Großabmahner“ nicht mehr vorhanden. So trennte sich Media Markt von RA Steinhöfel , die e-tail GmbH und die BUG Computer Components AG meldeten Insolvenz an, kurze Zeit nachdem sie gleich mehrfach die Rechtsmissbräuchlichkeit ihrer Abmahntätigkeit durch Gerichte bestätigt bekamen und der Präsident des Vereins „Ehrlich währt am längsten e.V.“ wurde gar wegen Betruges verurteilt. Diese drei belegten seinerzeit die ersten drei Plätze im Ranking der Top-Abmahner.

Onlinehandel immer noch nicht abmahnfrei

Aber das alles heißt leider noch nicht, dass der Online-Handel jetzt abmahnfrei ist. Eine Abmahnung ist zwar an sich ein legitimes Mittel, um zu erreichen, dass jeder Wettbewerber mit den gleichen, fairen Mitteln um die Kunden kämpfen muss. Es gibt allerdings eine Vielzahl schwarzer Schafe, die dieses Mittel ausnutzen, um ihre Mitbewerber mit Kosten zu überziehen und um für sich selbst einen Gewinn aus dieser Tätigkeit zu generieren.

Gerichte sind für Missbrauch sensibler geworden

Der Gesetzgeber hat es bisher noch nicht geschafft, diesen Tätigkeiten einen Riegel vorzuschieben. Mehrere Gerichte, z.B. das OLG Düsseldorf fällten aber mittlerweile Entscheidungen, durch welche die Abmahnkosten drastisch gesenkt wurden. Dies dämmt die Lukrativität der Abmahntätigkeit bereits stark ein. Dennoch gibt es noch immer genug Händler, die auch geringere „Gewinnquoten“ in Kauf nehmen und weiter abmahnen, ohne ein legitimes Ziel damit zu verfolgen.

Neuen Missbrauch aufdecken

Damit wir diese Missbräuchlichkeiten auch weiterhin aufdecken können, starten wir jetzt unsere zweite Studie zum Thema „Abmahnpraxis im Internethandel“. Dabei sollen die fünf Kernfragen, die wir bereits in der ersten Umfrage zu Grunde legten, erneut die Basis bilden:

  1. Wie viele Shops sind von Abmahnungen überhaupt betroffen?
  2. Welches sind die häufigsten Abmahnungsgründe?
  3. Welche wirtschaftlichen Schäden entstehen durch Abmahnungen?
  4. Wie reagieren Shops auf Abmahnungen und mit welchem Erfolg?
  5. Wie lassen sich missbräuchliche Abmahnungen verhindern?

Helfen Sie uns beim Aufdecken neuer Abmahnwellen und der Entlarvung von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen. Unser Anliegen ist es, Sie vor solchen unseriösen Wettbewerbern schützen zu können und unser Frühwarnsystem für Abmahnfallen noch weiter zu verbessern.

Nehmen auch Sie jetzt teil!

Bei einer Teilnahme winken Ihnen attraktive Preise: Unter allen Teilnehmern, die Ihre e-Mail Adresse angeben, verlosen wir fünf Karten für das E-Commerce-Forum 2009 in Köln, München oder Hamburg für jeweils eine Person im Wert von 199,- Euro. Die Beantwortung der Fragen kostet Sie nur wenige Minuten. Wir bedanken uns für die Teilnahme!

Jetzt teilnehmen!

www.shop-abmahnung.de