PaketeShopbetreiber Marcel Suffrian von FSP Full Service Packaging bittet uns, Sie auf eine Petition zur Änderung der Verpackungsverordnung hinzuweisen. Mit der Petition soll erreicht werden, dass in die Verpackungsverordnung eine Regelung eingebracht wird, die kleine und mittlere Gewerbe nicht benachteiligt.

Bereits über 1.300 Personen haben online unterzeichnet.

Aus seiner Mail: 

Momentan steht die Petition an Platz 3 der beliebtesten Petitionen (Mitzeichnungen), die Chance ist also nicht schlecht etwas bewegen zu können. Nicht nur Gewerbliche sind betroffen, auch als Endkunde / Verbraucher sollte klar sein, dass ohne Änderungen an der Verpackungsverordnung die Preise ansonsten unweigerlich steigen werden.

Wir haben eine weitere Petition zur Verpackungsverordnung auf den Weg gebracht, die das Ziel verfolgt, dass zumindest Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton von der Teilnahme am Dualen System befreit werden. Wir hoffen, dass unsere Petition akzepiert und bald mitgezeichnet werden kann.

Die Begründungen der Petition laut Petitionswebsite, die wir hier wiedergeben:

Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung widerspricht dem Gedanken des Recycling und der Abfallvermeidung

Werden derzeit häufig bereits verwendete Umverpackungen von Händlern zum Versand von Artikeln an den Endverbraucher verwendet – der diese wiederum entweder entsorgt, oder weiterverwendet, also eine aktive Form von Recycling -, wird es ab Inkrafttreten der 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung nötig sein, speziell zu diesem Zweck hergestellte Um- und Transportverpackungen zu erwerben. Dieses durch den Händler nur einmalig verwendbare Verpackungsmaterial verbraucht bei der Herstellung Energie und führt nach der Verwendung zu einem zusätzlichen Abfallaufkommen. Der Endverbraucher kann seinerseits diese Um- und Transportverpackungen gegen Gebühr (Portokosten) an den Händler senden, der diese wiederum auf seine Kosten entsorgt. Damit wird ein zusätzlicher Transportstrom von Leerverpackungen erzeugt: lizensierte Verpackungen vom Großhändler an den Händler, vom Endverbraucher zurück zum Händler.

Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung benachteiligt kleine und mittlere Gewerbe

Um weiterhin unlizensiertes Verpackungsmaterial nutzen zu können, muss sich der Händler gegen Gebühr einem Entsorgerverband anschließen. Diese Gebühren müssen vom Händler an den Kunden weitergegeben werden. Bei einem geringen Sendungsaufkommen wird somit die verkaufte Ware unverhältnismäßig teurer, da der gemittelte Betrag bei wenigen Sendungen erheblich höher ausfällt, als bei hohem Sendungsaufkommen. Dies macht Waren von kleineren und mittleren Anbietern unattraktiv und führt zu einer massiven Benachteiligung und Absterben von kleinen und mittleren Gewerben. Es wird die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindert sowie die Bestandswahrung bestehender Betriebe gefährdet.

Die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vernichtet Kaufkraft

Die durch die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung entstehenden zusätzlichen Betriebskosten machen das Betreiben von z. B. einem eigenen Internetshop als kleines oder mittleres Gewerbe unattraktiv. Die durch diese Einnahmen entstandene Kaufkraft des Kleinbetriebs/mittleren Betriebs geht verloren.

Die Teilnahme ist noch bis zum 26.11.2008 online möglich.

Besuchen Sie einfach die entsprechende Website des Bundestages hier.

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