BundesregierungDie Bundesregierung plant erhebliche Erweiterungen der Rechte der Betroffenen im Datenschutz. So sollen Onlinehändler mehr als bislang verpflichtet werden, Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben, insbesondere bei der Durchführung von Scoringverfahren. Erweiterungen gibt es auch bei der Verwendung von Daten zu Werbezwecken. Künftig soll z.B. auch für Printwerbung immer eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich sein.

Lesen Sie mehr über den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Nach Angaben der Regierung geht es besonders um Daten, die für Scoringverfahren genutzt werden. Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem die Wahrscheinlichkeit berechnet werden kann, ob zum Beispiel ein Schuldner seine Schulden auch bezahlen wird.

Effektivere Rechtswahrnehmung der Betroffenen 

Derzeit sei es den Betroffenen nicht möglich, fehlerhafte Daten zu korrigieren oder Missverständnisse aufzuklären. Betroffene könnten ihre Interessen auch nicht sachgerecht gegenüber Sachbearbeitern zum Beispiel bei Banken vertreten. Durch eine Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte werde es den Bürgern ermöglicht, “ihre Rechte effektiver wahrzunehmen”.

Grundsätzlich Einwilligung erforderlich 

Der Bundesrat verlangt eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs mit dem Ziel, dass vor der Verwendung von Daten für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden muss.

Mehr Transparenz bei Kreditgeschäften 

Auch fordert die Länderkammer mehr Transparenz bei Kreditgeschäften. Direktbanken würden oft mit besonders günstigen Kreditangeboten locken. Interessenten müssten ein Scoringverfahren durchlaufen und bekämen danach in vielen Fällen weniger gute Konditionen eingeräumt. Den Kunden müssten die Gründe dafür deutlich gemacht werden, fordert die Länderkammer. (cf)

Der Gesetzentwurf (BT-Drucksache 16/10529) kann hier abgerufen werden.

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