Vorsicht Falle: 8 häufige Fehler bei Produktbeschreibungen und Preistransparenz

fallenBei unserer Prüfung von mittlerweile mehr als 5.000 Online-Shops stoßen wir bei Trusted Shops immer wieder auf dieselben Punkte, die von Shopbetreibern häufig nicht bedacht werden, oder bei denen Fehler gemacht werden. Die Folgen können Abmahnungen oder Nachteile wie eine Verlängerung der Widerrufsfrist des Käufers sein.

Heute gibt es Teil 3 der häufigsten rechtlichen Fehler in Shops.

Onlineshop-Betreiber sind mit einer Vielzahl schwer überschaubarer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können negative Konsequenzen wie z.B. ein Bußgeld, eine Abmahnung durch einen Konkurrenten, Verbände, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen oder eine Verlängerung des Widerrufsrechtes auslösen.

Im ersten Teil der Serie ging es um das Thema Anbieterkennzeichnung, im zweiten Teil um rechtliche Fehler beim Versand von Kunden-Newslettern. Heute wenden wir uns den Themen Produktbeschreibung und Preistransparenz zu.

Häufige Fehler bei Produktbeschreibungen und Preistransparenz

  1. Missachtung von Kennzeichnungspflichten
    Verkaufen Sie Produkte wie Textilien, Lebensmittel, Heilmittel, Arzneimittel oder Elektrogeräte? Hier gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten. Informieren Sie sich bezüglich aller einschlägigen Vorschriften, wenn Sie Zweifel haben, ob der Vertrieb Ihrer Waren besonders reguliert ist.
  2. Kein anerkannter Alterskontrollmechanismus
    Verkaufen Sie FSK- oder USK-Artikel (z.B. Filme, Computerspiele)? Hier gelten strenge Anforderungen an die Alterskontrolle. Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferung von USK18- oder FSK18-Produkten nur unter Verwendung eines anerkannten AVS (http://www.jugendschutz.net/avs) erfolgt. Alle anderen (nicht offiziell anerkannten) Alterskontrollmechanismen sind mit Risiken verbunden. Für den Versand von Alkohol gibt es noch keine anerkannten Alterskontrollstandards. Wir empfehlen, auch hier im Zweifel ein anerkanntes System zu verwenden. In jedem Fall muss durch PostIdent- oder gleichwertige Verfahren eine persönliche Übergabe an den Volljährigen sichergestellt sein.
  3. Fehlende Steuern und Zusatzkosten
    Bei Preisangaben muss ein Hinweis jeweils in unmittelbarer Nähe des Preises erfolgen, dass die MWSt enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. Fallen Versandkosten an, ist deren Höhe anzugeben. Wird der Hinweis: „Preis inkl. MwSt zzgl. Versandkosten " nicht gegeben, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird (spätestens auf Seiten mit Warenkorb-Button), kann dies abgemahnt werden. Sternchen-Verweise sind z.B. auf Übersichtsseiten ohne Warenkorb-Button möglich.
  4. Kein sprechender Link zu Versandkosten
    Der Link auf die Versandkosten muss ohne weiteres als solcher erkennbar sein (z.B. unterstrichen). Ist der Link auf die Versandkosten erst als solcher erkennbar, wenn der Kunde mit der Maus darüber fährt, sollte dies besser deutlicher gestaltet werden („sprechender Link").
  5. Fehlende Grundpreisangabe
    Soweit Sie Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, muss ggf. auch der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis, z.B. Preis pro Liter) neben dem Endpreis angegeben werden.
  6. Unklare Streichpreise
    Soweit Sie mit "durchgestrichenen Preisen" werben, muss klar sein, mit welchem ehemaligen Preis verglichen wird (z.B. ehemalige unverbindliche Preisempfehlung, ehemaliger Verkaufspreis, Gültigkeit etc.).
  7. Fehlende Steuern und Zölle
    Wenn Sie Ware in Länder liefern wollen, die außerhalb der EU liegen, müssen Sie den Käufer über Steuern, Zölle oder andere Abgaben informieren, soweit diese bei Ihren Produkten anfallen.
  8. Nachnahmegebühr vergessen
    Meist erhebt bei Zahlung per Nachnahme der Zusteller vor Ort zusätzlich zum Rechnungsbetrag das sog. "Übermittlungsentgelt" von 2,- EUR. Bitte informieren Sie den Kunden ggf. entsprechend in den Kundeninformationen sowie auf der Bestellseite.

Die Tipps sind auch als unser Gastbeitrag in der Internet World Business veröffentlicht worden. Sie sind ein Auszug aus dem Trusted Shops Praxishandbuch.

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04.06.08
Ulrich Hafenbradl

Ulrich Hafenbradl