BundestagDas Drama um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) nimmt kein Ende. Nach jahrelanger Kritik aus Rechtsprechung und Literatur hatte die Bundesregierung Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt, der eine vier DIN A4 Seiten lange korrigierte Belehrung vorsieht. Dieser Entwurf war insbesondere wegen der Länge des neuen Musters auf nahezu einhellige Ablehnung durch Interessenverbände und Presse gestoßen. Nach Informationen von Trusted Shops soll das neue Muster noch im ersten Quartal 2008 kommen, unklar ist aber, in welcher Form und mit welchen Änderungen genau. Die FDP hat nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.

Lesen Sie hier über die aktuelle Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag.

Die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 geringfügig überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung war und ist Gegenstand anhaltender Kritik aus Rechtsprechung und Literatur. Die Fraktion der FDP hat das Thema frühzeitig aufgegriffen und im November 2006 zum Gegenstand einer kleinen Anfrage im Bundestag gemacht.

In ihrer Antwort vertrat die Bundesregierung zunächst die Auffassung, die Belehrung sei wirksam und werde den an sie zu stellenden Anforderungen gerecht. Mit dieser Antwort gab sich die Fraktion der FDP jedoch nicht zufrieden. Im Februar 2007 forderte sie die Bundesregierung auf, die Musterwiderrufsbelehrung für Verbraucherverträge zu überarbeiten und Rechtssicherheit zu schaffen.

Am 23. Oktober 2007 hat das Bundesministerium der Justiz einen Diskussionsentwurf für die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung vorgelegt. Dieser lag den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 7. Dezember 2007 vor. In der Literatur und in den Medien war der Entwurf bereits Kritik ausgesetzt.

In einer kleinen Anfrage im Bundestag (Drucksache 16/7883 v. 23.1.2008) stellt die FDP nun der Bundesregierung folgende Fragen: 

  1. Welche Reaktionen hat die Bundesregierung bislang auf den Diskussionsentwurf erhalten, welche Kritik wurde vorgebracht und welche Verbesserungsvorschläge unterbreitet (Darstellung bitte nach eingegangenen Stellungnahmen und unter Angabe der wesentlichen Inhalte)?
  2. Wie beabsichtigt die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
  3. Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung den Erlass der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung?
  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Revisionsverfahren zu Aktenzeichen VIII ZR 25/07 gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz, das einen Verstoß der Musterbelehrung gegen höherrangiges Recht festgestellt hatte, abzuwarten?
  5. Beabsichtigt die Bundesregierung, hinsichtlich vorgenommener bzw. vorzunehmende Änderungen am Verordnungstext erneut Stellungnahmen einzuholen, wenn ja, wann, von wem, und in welchem Verfahren?
  6. Gibt es Muster-Widerrufsbelehrungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, wenn ja, in welchen, und wie sind die dortigen Belehrungen konkret ausgestaltet?
  7. Kam oder kommt es dort zu ähnlichen Problemen wie mit der deutschen Musterbelehrung, und wenn ja, wie haben die jeweiligen Staaten hierauf reagiert?
  8. In welchen EU-Mitgliedstaaten sind die Musterbelehrungen mit Gesetzesrang ausgestattet?
  9. Wie bewertet die Bundesregierung das Beispiel Belgiens, wo es eine Musterbelehrung gibt, die Gesetzesrang hat und vorbildlich kurz ist?
  10. Wie steht die Bundesregierung zu dem in der Literatur diskutierten Vorschlag, die Rechtslage vereinfacht darzustellen und das Muster in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen?
  11. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, von einem Muster ganz abzusehen und die konkrete Ausgestaltung der Belehrung den Rechtsanwendern und rechtsberatenden Berufen zu überlassen?
  12. Hat die Bundesregierung die Möglichkeit erwogen, verschiedene Muster-Widerrufsbelehrungen vorzusehen, beispielsweise je nach Branche und Vertragsart, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche branchen- bzw. vertragsspezifische Ausgestaltung?
  13. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Widerrufsbelehrung künftig für den Verbraucher leicht verständlich sein wird, wenn sie – nach der Entwurfsfassung – mindestens 4 DIN A4-Seiten lang sein wird, und wie begründet sie ihre Ansicht?
  14. Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in der Lage sein werden, die für sie notwendige Widerrufsbelehrung ohne juristisch beratenden Hilfe zu erstellen, insbesondere im Hinblick auf die vielen unterschiedlichen Gestaltungsanweisungen im Verordnungsentwurf, und wie begründet sie ihre Meinung?

Wir begrüßen es, dass die FDP auch auf politischer Ebene nicht locker lässt. Das Thema ist für jeden Shopbetreiber von existenzieller Bedeutung. Es bleibt abzuwarten, wie es nun weitergeht. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Nachstehend haben wir noch einmal die bisherige Historie zusammengestellt.

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