Der Spiegel hat einen Artikel mit dem Titel "Vage Hoffnung für Online-Händler" zur problematischen Überarbeitung der Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlich, in dem auch der shopbetreiber-blog.de und Trusted Shops zitiert wird.
Der Ministeriumsentwurf für eine Muster-Widerrufsbelehrung verlangte, dass Web-Händler endlos Paragrafen zitieren. Wer im Internetauktionshaus Ware versteigert, hätte der Produktbeschreibung gut vier Seiten Text zur Erklärung
(mehr...) anhängen müssen. Angreifbar wäre er trotzdem. Nach wie vor könnte man Händler wegen (!) der Verwendung des Musters abmahnen - einer Analyse von Trusted Shops zufolge eine beliebte Abmahnpraxis.
Doch jetzt kommt Bewegung in die Diskussion. Laut Shopbetreiber-Blog.de sei nun bekannt geworden, dass das Bundesjustizminsterium die Neufassung des Musters im (unsicheren) Verordnungswege bereits im ersten Quartal 2008, jedoch lediglich als "Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang" plant. Dies gehe aus einem Schreiben des BMJ hervor. Wer im Internet Ware verkauft, sei es bei eBay oder im Onlineshop, sollte sich die Pläne genau anschauen, um sich (weiterhin) gegen Abmahner zu schützen. Und hoffen, dass dieses Bürokratieungetüm bald gezähmt ist.
Hier finden Sie den vollständigen Beitrag bei Spiegel Online.
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