Der neue Blog des Beck-Verlages kommentiert pointiert die unendliche Geschichte der Muster-Widerrufsbelehrung:
Die Gesetzesnormen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312c, 346 ff, 355, 357 BGB, §§ 240, 245 EGBGB, § 14 BGB-InfoV und deren unendliche Entstehungsgeschichte sind Symbole eines Dschungels geworden, durch sich jeder mit dem Online-Warenhandel befasste Jurist kämpfen muss. Und welcher dieser tapferen Juristen stößt dabei nicht irgendwann fassungslos auf die rhetorisch anmutende Frage:
"Wird das BMJ jemals in der Lage sein, eine rechtmäßige und nicht mehr abmahnbare Musterwiderrufsbelehrung zu präsentieren?"
Eine gute Frage mit offener Antwort. Immerhin tut sich jetzt gerade etwas. Wir berichten darüber heute in einem weiteren Blog-Beitrag: Neue Muster-Widerrufsbelehrung kommt im ersten Quartal 2008.
Wir wollen die Gelegenheit nutzen, kurz den neuen beck-blog des bekannten Verlags C.H. Beck vorzustellen, der insbesondere für Juristen interessant sein dürfte:
Gegründet 1763 gehört C.H. Beck zu den ältesten Verlagen in Deutschland. Der Autorenstamm des Münchener Verlagshauses umfasst die renommiertesten Juristen aus Anwaltschaft, Verwaltung und Justiz.
Unter anderem natürlich den shopbetreiber-blog.de Autor Carsten Föhlisch ;-)
Beim beck-blog handelt es sich, dem Stil des Verlags C.H. Beck entsprechend, um einen hochwertigen Experten-Blog - von Juristen für Juristen, der sich derzeit im Aufbau befindet.
Der Blog wird im Bereich Informationsrecht übrigens betreut vom ausgewiesenen Experten Prof. Hoeren, einem Beiratsmitglied von Trusted Shops. Unterstützt wird er dabei von Hauke Fuß.
Wir wünschen einen guten Start und viel Glück für die verheißungsvoll gestartete Entwicklung!