Verschiedene Quellen berichten gerade über eine neue Abmahnwelle, die sich diesmal an Verkäufer auf der Gebrauchtbuch-Plattform Booklooker richtet. Diese Online-Antiquare erhalten Abmahnungen, weil sie alte, indizierte Bücher wie "Das erotische Rowohlt Lesebuch" oder "Lovers" anbieten.
Was sind die Hintergründe der Aktion? Was können Betroffene tun?
Fast schon skuril mutet die Ursache für vermutlich mehr als 300 Abmahnungen an. Im ausführlichen Spiegel-Bericht von Konrad Lischka heißt es:
Rosa Rüschenrock, schwarze Strümpfe, nackte Brüste - so etwas sieht man heute sogar im Fernseh-Vorabendprogramm, doch am 25. Mai 1983 indizierte die Bundesprüfstelle ein Buch mit diesem Cover als jugendgefährdend: Richard Werthers Erotikroman "Liebesnächte - Geständnisse einer Berliner Fanny Hill" darf seitdem nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Weil das so ist, droht die Anwältin Christine Ehrhardt dem Dortmunder Online-Gebrauchtbuchhändler Wolfgang Höfs mit Gerichts- und Anwaltskosten von "mindestens 4141,30" Euro.
Auch das Akzeptieren der beiliegenden Unterlassungserklärung ist riskant:
Professionelle Buchhändler riskieren saftige Vertragsstrafen, wenn sie die von Ehrhardt verschickte Unterlassungserklärung abgeben. Wolfgang Höfs, Inhaber des Dortmunder Online-Antiquariats Emotioconsult, sagt, wenn er nun diese Unterlassungserklärung unterschreibt, müsse er "für jeden Fehler, den die Helfer machen, 5100 Euro Vertragsstrafe zahlen. Für jedes in den vergangenen 25 Jahren indizierte Buch, das ich aus Versehen online anbiete, wäre die fällig".
Neben Händlern, die ihre Bücher auf Booklooker.de anbieten, sollen auch Verkäufer betroffen sein, die ihre Bücher über das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher (ZVAB) anbieten. Die folgenden Bücher sind die Steine des Anstoßes:
Weitere Informationen und Hilfe für Betroffene:
Abmahnradar Oktober 2024
Abmahnradar September 2024
Abmahnradar August 2024