Diebesgut bei eBay: Käufer sind nicht automatisch "Hehler"

Quelle: ZDFEin Schnäppchen bei Ebay weit unter Neuwertpreis rechtfertigt nicht den Vorwurf der Hehlerei gegen den Käufer, wenn sich die Auktionsware als gestohlen erweist. Das Landgericht Karlsruhe sprach am letzten Freitag einen Software-Ingenieur frei, der in erster Instanz wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden war.

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Der 47-Jährige hatte bei dem Online-Auktionshaus ein als "nagelneu" angebotenes Navigationsgerät mit einem Ladenpreis von 2.137 Euro für 671 Euro ersteigert. Das Landgericht befand nun, auch angesichts des Anfangsgebots von nur einem Euro für das Gerät habe der Käufer nicht zwangsläufig davon ausgehen müssen, dass es sich um Diebesgut handelte (Az. 18 AK 136/07). (AFP)

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01.10.07
Ulrich Hafenbradl

Ulrich Hafenbradl