eu.gifDie Bundesregierung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Zentrale Verbindungsstelle für die Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen Gesetze zum Schutze der Verbraucher benannt. Dies ging auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/2930) zurück, mit dem eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung von Verbraucherrechten zuständigen nationalen Behörden umgesetzt werden soll. Darin werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zentrale Verbindungsstelle und eine oder auch mehrere für die Durchsetzung zuständige Behörden zu benennen.

Die zuständige Behörde verfügt über bestimmte Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse, um einen Verstoß gegen Verbraucherschutzrecht effektiv unterbinden zu können. Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme vorgeschlagen, an Stelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Behörde das Bundesamt für Justiz zu benennen. Dies lehnte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab.

Einkäufe im Ausland gehören mittlerweile zum Alltag. Bisher war es bei derartigen Käufen aber häufig sehr schwierig, Verbraucherrechte grenzüberschreitend durchzusetzen. Mit dem neuen Gesetz kann grenzüberschreitenden unseriösen Geschäftspraktiken besser nachgegangen werden. Es werden die nationalen Voraussetzungen für die Schaffung eines EU-weiten Netzwerkes von Verbraucherschutzbehörden geschaffen. Das internationale Netzwerk soll zum Jahresbeginn seine Arbeit aufnehmen. Gleichzeitig wird durch die Novelle ermöglicht, dass deutsche Behörden und Verbraucherschutzverbände auch bei grenzüberschreitenden Fällen tätig werden können. (cf)

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