Nachdem bereits vor kurzem massenhaft Abmahnungen wegen fehlender Angaben über die Energieeffizienzklasse im Auftrag einer bekannten Elektronikkette verschickt wurden, werden nun auch fehlende Angaben zum Energieverbrauch abgemahnt.
MediaMarkt war vor kurzem selbst „Opfer“ einer entsprechenden Abmahnung. Laut LG Berlin (Urteil v. 21.3.2006, 102 O 97/05) muss an Haushaltsgeräten im Handel der Hinweis auf den Energieverbrauch deutlich sichtbar sein. Eine verdeckte Kennzeichnung, etwa auf der Rückseite einer Waschmaschine, ist nicht erlaubt und wettbewerbswidrig, so das Gericht.
Media Markt hat demnach bei der Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten gegen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher verstoßen. Mit dem Urteil des LG Berlin wird nach einer Musterklage zunächst eine Media Markt-Filiale in Berlin verpflichtet, ihre so genannte ´Weiße Ware´ (Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Wäschetrockner etc.) korrekt, d.h. nicht verdeckt, sondern deutlich sichtbar entsprechend der Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (EnVKV) auszuzeichnen. Über die verklagte Filiale hinaus entfaltet das Urteil aber faktisch bundesweit Wirkung für die Kennzeichnungspraxis von Elektrohaushaltsgeräten.
Ein Verstoß gegen die EnVKV ist nicht unerheblich und überschreitet somit die sog. Bagatellschwelle des § 3 UWG, weil rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten auf elektrische Großgeräte zurückgeht. Die Verbraucher müssen daher über konkrete Einsparmöglichkeiten informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Denn nur ein auf Grund geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank kühlt auch tatsächlich auf Dauer günstig, gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise.
Rechtsanwalt Steinhöfel mahnt neuerdings unter Verwendung einer „Checkliste“ ab, in der folgende Fehlerkategorien zum Ankreuzen aufgelistet werden:
Wer Abmahnungen und/oder gerichtlichen Auseinandersetzungen vermeiden will, sollte entsprechende Angebote auf Einhaltung der vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten überprüfen. Die EnVKV ist abrufbar unter http://bundesrecht.juris.de/envkv/.
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