Im Zuge des vom Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts zur Bekämpfung von Spam („Anti-Spam-Bündnis“, über das wir schon berichtet hatten) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun eine Spam-Beschwerdestelle eingerichtet. Der vzbv überprüft von Verbrauchern eingereichte Fälle und wird in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen.

Durch die Rechtsverfolgung soll eine abschreckende Wirkung auf Spammer erzielt werden. “Neben Unterlassungsklagen werden wir auch versuchen, Spammern gezielt ihre Gewinne abzunehmen”, so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen im vzbv. Empfänger von Spams sind aufgefordert, unerwünschte Spam-Mails an den vzbv weiterzuleiten. Die Zahl unerwünschter elektronischer Werbe-Mails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Der Anteil dieser Spam-Mails an allen in Deutschland empfangenen Mails liegt bei bis zu 80 Prozent. “Spamming ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen”, sagte Patrick von Braunmühl. Spamming müsse unbequem werden und dürfe sich als Geschäftsmodell nicht rechnen. Um dies zu erreichen, fordert der vzbv weitergehende Aktivitäten des Gesetzgebers.

Gefordert wird die Verfolgung sämtlicher unerwünschter Werbemails als Ordnungswidrigkeit sowie die Einführung eines Straftatbestands für Spam-Mails, die Empfänger bewusst täuschen und Vermögensschäden nach sich ziehen können (Beispiel Phishing). Darüber hinaus forderte der vzbv, dass die Bundesnetzagentur als zentrale Kontrollinstanz für die Sanktionierung von Spam zuständig werden sollte. Damit gäbe es in Deutschland auch endlich einen zentralen Ansprechpartner für internationale Netzwerke zur Bekämpfung von Spam wie den London Action Plan oder das EU-Behördennetzwerk CNSA.

“Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie das in dieser Legislaturperiode auf der Strecke gebliebene Anti-Spam-Gesetz schnell wieder auf die Tagesordnung setzt und durch oben genannte Maßnahmen ergänzt”, so von Braunmühl. Ein Blick über die Landesgrenze nach Italien, Dänemark oder Österreich, wo Spammer verfolgt und mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen sanktioniert werden, zeige, dass Deutschland kein Vorreiter, sondern eher ein “Entwicklungsland” bei der Bekämpfung von Spam sei.

Neben der Rechtsverfolgung und der Einrichtung einer Mail-Beschwerdestelle ist eine breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagne Teil des Anti-Spam-Projekts. So soll im Januar 2006 eine Internetseite online gehen, die Verbraucher und Internetnutzer für das Thema Spam sensibilisieren und umfassend informieren soll. Verbraucher sollen Hilfe erhalten, damit sie sachgerecht und umsichtig mit dem Medium Internet und E-Mailverkehr umgehen können.

Wenn Sie einen Newsletter mit werblicher Ansprache versenden wollen, ist dies grundsätzlich nur mit Einwilligung des Adressaten möglich. Die Einwilligung muss durch eine ausdrückliche Handlung des Empfängers erfolgen (z.B. mittels Opt-In Checkbox, Bestellbutton), muss protokolliert werden (Logfiles) und der Inhalt der Erklärung jederzeit für den Kunden abrufbar sein (Datenschutzerklärung). Zudem muss vor Erteilung der Einwilligung auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit (Abmeldemöglichkeit) hingewiesen werden.

Sie müssen beweisen, dass der Empfänger des Newsletters diesen bestellt hat. Gelingt dies nicht (z.B. bei Nutzung einer Tell-a-friend-Funktion durch einen Unbekannten), handeln Sie mangels Einwilligung wettbewerbswidrig und können von Konkurrenten abgemahnt werden. Vor dem Hintergrund des Anti-Spam-Bündnisses wird einmal mehr deutlich, dass die Einwilligung keine lästige Formalität ist, sondern sehr ernst genommen werden sollte.

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