Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 19.4.2005 einen „Entwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste“ vorgelegt. Kernstück des Artikelgesetzes ist ein neues Telemediengesetz (TMG), das das derzeit geltende Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ablösen soll. Zudem sollen bestimmte rechtliche Anforderungen für Tele- und Mediendienste (derzeit geregelt im MDStV) vereinheitlicht werden.
Während bekannte Regelungen des TDG und TDDSG teilweise weitgehend inhaltsgleich übernommen werden (z.B. das Herkunftslandprinzip, Anbieterkennzeichnungspflicht, Verantwortlichkeit) sieht der Entwurf im Bereich des Datenschutzes entscheidende Änderungen vor. Nach § 15 Abs. 8 TMG-E ist vorgesehen, dass Nutzungsdaten nicht nur (wie bisher) länger aufbewahrt werden dürfen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Nutzer das Entgelt für den Teledienst nicht zu entrichten beabsichtigt, sondern auch, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer beabsichtigt, „die Dienste in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteinhabers oder Dritter zu nutzen“. Zudem wird auf den (weniger strengen) § 28 BDSG als Grundlage der weiteren Datenversarbeitung verwiesen.
Wegen der Lockerungen des Datenschutzrechtes wurde der Entwurf scharf kritisiert. Die Neuregelung wird (auch wegen der Begründung des BMWA) als „lex eBay“ bezeichnet. So merkte der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Dr. Johann Bizer an, es handele sich um eine "unbestimmte Ermächtigung, für private und öffentliche Zwecke personenbezogene Daten zu sammeln." Zudem werde ein "Einfallstor" für einen Auskunftsanspruch gegen Provider, etwa wegen Urheberrechtsverletzungen, geschlagen. Durch die Regelung soll, so Bizer, "eine Art Vorratsdatenspeicherung" eingeführt werden.
Auch Bürgerrechtsbewegungen und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) halten die mit dem Gesetz verbundenen Einschränkungen der Privatsphäre für unverhältnismäßig. "Während kein Supermarkt auf die Idee käme, die Kfz-Kennzeichen seiner Kunden auf dem Parkplatz zu notieren, werden die IP-Adressen jedes Internetnutzers von den Zugangsprovidern über einen längeren Zeitraum gespeichert", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der Branchenverband Bitkom kritisiert zudem eine Doppelregulierung z.B. von E-Mail-Providern, die sowohl dem TKG als auch dem TMG unterstehen würden. Bei soviel Gegenwind bleibt abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich Gesetz werden.