Abmahnradar Dezember 2023

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Dezember gingen 14 % der Abmahnungen vom VsW und 7 % vom VgU aus. 21 % der Abmahnungen entfielen auf eBay- und 14 % auf Amazon-Händler.

Markenrechtsverstöße

Auf Platz eins lagen im Dezember Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Produktkennzeichnung

Gleichauf mit Markenrechtsverstößen lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Verstöße betrafen u.a. fehlende Hinweise bei Bioziden. Hier ist u.a. nach Art. 72 Abs. 1 Biozid-VO (VO [EU] 528/2012) der Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ erforderlich. Zuletzt entschied das LG Essen, dass es unlauter sei, wenn der für Biozide erforderliche Warnhinweis fehle.

Auch Verstöße bei der Kennzeichnung von Futtermitteln waren diesen Monat ein Thema. Hier gelten nach der europäischen Futtermittel-VO (EG) Nr. 767/2009 besondere Vorgaben, die sich je nach Art des Futtermittels unterscheiden. Auch in diesem Bereich gilt u.a., dass für ein Futtermittel grundsätzlich nicht behauptet werden darf, dass es eine Krankheit heilen, verhindern oder behandeln könne. Wenn die Kennzeichnung des Futtermittels die Aufmerksamkeit des Verwenders auf das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Stoffes in dem Futtermittel, auf ein spezifisches nährstoffbezogenes Merkmal oder Verfahren oder auf eine spezifisch damit verbundene Funktion lenkt, muss diese Angabe objektiv wahr, durch die zuständige Behörde nachprüfbar und für den Verwender verständlich sein und der Verantwortliche muss auf Anfrage der zuständigen Behörde eine wissenschaftliche Begründung für die Angabe vorlegen können, Art. 13 Abs. 1 VO (EG) Nr. 767/2009.

Andere Verstöße betrafen insbesondere Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und die Medizinprodukte VO (EU) 2017/745.

Newsletterversand

Platz drei der häufigsten Abmahngründe geht an fehlerhaften Newsletterversand. Der Versand von E-Mails mit werblicher Ansprache ist grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers, z.B. mittels nicht-vorangekreuzter Opt-In-Checkbox, zulässig. Auch wenn der Empfänger eine ursprünglich erteilte Einwilligung widerrufen hat, steht dies einer nicht erteilten Einwilligung gleich. Die Beweislast für die Einwilligung trägt der Versender. Zum Nachweis ist das „Double Opt-In“-Verfahren geeignet. Ausnahmen vom Grundsatz der Einwilligung sind nur für Bestandskunden in den engen Grenzen des § 7 Abs. 3 UWG möglich. Hierzu entschied zuletzt dass LG Nürnberg-Fürth, dass für Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung ein tatsächlicher Verkauf erforderlich sei.

Datenübermittlung & Betroffenenrechte

Abgemahnt wurde ebenfalls die Datenübermittlung  und Verstöße gegen das Auskunftsrecht nach nach Art. 15 DSGVO. Das ursprünglich bestehende Privacy-Shield-Abkommen hatte der EuGH für ungültig erklärt. Bereits im März 2022 haben sich die Europäische Kommission und die USA auf einen neuen Angemessenheitsbeschluss geeinigt und am 13.12.2022 hat die Kommission das Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für einen sicheren Datenverkehr mit den USA eingeleitet. Das neue EU-US Data Privacy Framework wurde nun am 10.7.2023 erlassen.  Hierzu entschied bereits das OLG Köln, dass auch unter Geltung des neuen Angemessenheitsbeschlusses die allgemeinen Anforderungen an eine Datenverarbeitung nach der DSGVO erfüllt sein müssen.

Art. 15 DSGVO regelt das Recht von betroffenen Personen, bei Verantwortlichen Auskunft über die von ihnen verarbeitenden Daten zu beantragen. Eine datenschutzkonforme Antwort gestaltet sich für viele jedoch als kompliziert und aufwendig und führt aktuell zu vermehrten Abmahnungen in Bezug auf eine unterbliebene oder nicht vollständige Auskunftserteilung.

Unser Tipp: Im Rahmen unserer Legal Products Enterprise und Ultimate übernehmen wir auch eine außergerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung von Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen sowie Schadensersatz-/Schmerzensgeldansprüchen nach der DSGVO (z.B. aufgrund eines nicht erteilten Auskunftsersuchens oder einer unzulässigen Datenübermittlung). Eine Lösung, um die Einwilligung wirksam einzuholen, bietet zudem der Trusted Shops Consent-Manager. Selbstverständlich erhalten Sie umfassenden Support bei der Integration. Ebenfalls enthalten ist ein Update-Service – ergeben sich Gesetzesänderungen oder relevante gerichtliche oder behördliche Entscheidungen, die auch Sie betreffen, aktualisieren wir den Consent-Manager entsprechend und informieren Sie darüber natürlich. Unser Consent-Manager ist in allen Legal Products enthalten. Nutzen Sie auch für Ihre AGB, Ihr Impressum, Ihre Datenschutzerklärung und Ihre Widerrufsbelehrung unseren kostenlosen Rechtstexter.

Widerrufsrecht

Abgemahnt wurden auch wieder Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Bemängelt wurden insbesondere unvollständige Widerrufsbelehrungen. Oft fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Insbesondere widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay waren ein häufiger Abmahngrund.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter.

Sonstige Verstöße

Andere Verstöße betrafen Werbung mit Testergebnissen und fehlerhafte Versandangaben.

Zudem wurden die verschiedensten Irreführungen nach § 5 UWG abgemahnt. Für Händler, die Waren und Dienstleistungen auf dem Markt bewerben, gilt der Grundsatz, dass die Werbung wahren Tatsachen entsprechen muss.

Für unsere Kunden

Als Kunde unserer Legal Products sind Ihre Rechtstexte bereits abmahnsicher – hierfür übernehmen wir selbstverständlich die volle Haftung. Wenn durch neue Gesetze, Rechtsprechung oder Abmahnungen Änderungen an Ihren Texten notwendig sein sollten, benachrichtigen wir Sie hierüber umgehend per E-Mail. In Ihrem Legal Account finden Sie zudem zu allen rechtlich problematischen und abmahnanfälligen Themen praxisorientierte Handbücher, Schulungen und verständliche Whitepaper, selbstverständlich auch zum Markenrecht, zum Vertrieb von Bioziden und Futtermitteln, zum Newsletterversand und Musterantworten zu Datenauskunft und -löschung.

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18.01.24