Nachdem die Bundesregierung im Mai letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet hat und im Oktober 2019 die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss stattfand, ist es um das Anti-Abmahngesetz ruhig geworden. Heute hat der Gesetzentwurf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz passiert. Der Gesetzentwurf wurde mit den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen zur Annahme empfohlen.

Eine entsprechende Pressemitteilung hierzu findet sich auf den Seiten des Bundestags:

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 102. Sitzung am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) mit den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen zur Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage stimmten Grüne und AfD, Linke und FDP enthielten sich.

Der Entwurf vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen. So sieht er zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bezeichneten den Entwurf als guten Kompromiss. Man sei sich nicht immer vollständig einig gewesen, habe an vielen Stellen aber einen vernünftigen Mittelweg gefunden. Die Opposition sprach von einer verpassten Chance, von unberechtigten Abmahnungen Betroffene besser zu schützen, und kritisierte die im Entwurf enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs (19/13205) sowie Anträge von FDP und Grünen zum selben Thema (19/13165, 19/6438) wurden abgelehnt.

Die Koalitionsfraktionen hatten sich vor der Sommerpause des Bundestages auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Darüber hatten die Fraktionen auf ihren Websites berichtet.

Der Inhalt des Gesetzentwurfs ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Sobald der Inhalt bekannt ist, werden wir Sie hierüber informieren.

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