In Zeiten wie diesen geht es neben der eigenen Gesundheit und der der Familie vor allem darum, dass das Wirtschaftsleben weiterläuft und bedrohte Existenzen kleinerer und größerer Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer gerettet werden. Umso fassungsloser sind wir, dass Abmahner gerade verstärkt Existenzen gefährden, nicht nur im Onlinehandel, sondern auch durch Testkäufe in stationären (!) Geschäften noch Anfang März 2020.

Update: Der Focus berichtet von dem Fall, an dem am 5. März ein Testbesuch in einem lokalen Geschäft durch die Deutsche Umwelthilfe durchgeführt wurde.

Umsatzeinbußen durch Marktschließungen

Ein Kollege aus der Rechtsabteilung eines größeren Einzelhandelsunternehmens berichtet von ohnehin schon erheblichen Umsatzeinbußen durch die Schließungen sämtlicher Märkte in Italien, Österreich, Polen, Tschechien und der Slowakei.

Strikte Vorkehrungen in offenen Märkten

Die deutschen Märkte dieses Unternehmens sind glücklicherweise noch offen, allerdings sind die Öffnungen mit strikten Auflagen verbunden. Dort werden zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter zahlreiche Vorkehrungen getroffen. Der Kollege berichtet nun von folgendem unfassbaren Vorfall:

Vor diesem Hintergrund hat mich die Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe, die wir am 18.3.2020, also an dem Tag der Ansprache unserer Bundeskanzlerin (!) erhalten haben, umso mehr entsetzt. Denn die Deutsche Umwelthilfe hält es doch tatsächlich für notwendig, in Zeiten wie diesen ihre Mitarbeiter als Testbesucher in unsere Märkte zu schicken, um Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu ahnden.

Ausgangspunkt dieser Abmahnung war ein am 05.03.2020 durchgeführter Besuch einer Filiale. Besonders interessant ist es hierbei, dass die vorgeschriebenen Energielabel in den konkret beanstandeten Fällen noch nicht einmal fehlten! Sie waren lediglich verdeckt oder zu klein.

Abmahnwelle auch im Onlinehandel

Über dieses Geschäftsgebaren wollen wir unbedingt informieren, denn es ist kein Einzelfall. Auch wir haben von mehreren mittelständischen Onlinehändlern in der letzten Woche zahlreiche Abmahnungen mit der Bitte um Verteidigung vorgelegt bekommen, vor allem von Abmahnanwalt Sandhage und dem Abmahnverein IDO. Der IDO macht seit Anfang des Jahres auch verstärkt Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € pro Fall aus teilweise vier Jahre (!) alten Unterlassungserklärungen geltend.

An Unanständigkeit kaum zu überbieten

Es ist schon grotesk, dass die Deutsche Umwelthilfe Anfang März 2020 stationäre Filialen zu Testbesuchen aufsucht um Wettbewerbsverstöße festzustellen und sie in Zeiten wie diesen, in denen die Bundeskanzlerin und sämtliche Ministerpräsidenten der Bundesländer die die Bevölkerung dazu auffordert, tunlichst zu Hause zu bleiben und die Wirtschaft nie dagewesene Belastungen hinnehmen muss, dann (vermeintliche) Verstöße im Zuge von Abmahnungen verfolgt, auch wenn – wie die DUH eidesstattlich versichert – “Testbesuche seit dem 5. März 2020 bis auf weiteres beendet” wurden.

Der Kollege schreibt wörtlich:

Sprechen Sie daher gerne die Warnung aus, dass die Deutsche Umwelthilfe auch während der Corona Krise Testbesucher durch den Einzelhandel schickt, um Verstöße gegen die EnVKV bei fehlerhafter Kennzeichnung von Backöfen, Klimageräten, Heizgeräten, Kühlschränken, Geschirrspülern, Dunstabzugshauben und Wäschetrocknern etc. zu ahnden.

Das tun wir hiermit. Und glauben einmal mehr, dass der Kampf gegen Abmahnmissbrauch auch in schweren Zeiten fortgesetzt werden muss. Wie viele Onlinehändler waren auch wir bei Trusted Shops letzte Woche vor allem damit befasst, Mitarbeiter ins Home Office zu schicken und uns für die nächsten Wochen zu wappnen. Die Abmahner sollten sich schämen, in solchen Zeiten derart unanständig vorzugehen.

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