Abmahnradar April 2019

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im April zählten der IDO (44 %) und die Kanzleien Sandhage (11 %) und Fareds (11 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten. Gleichauf lagen diesen Monat jedoch auch fehlerhafte Preisangaben. eBay-Händler (33 %) waren diesen Monat wieder besonders betroffen.

Informationspflichten

Auf Platz eins lag letzten Monat die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt. Auch bei einem Angebot über eBay oder Amazon muss diese Pflicht erfüllt werden.

Fehlerhafte Preisangaben

Gleichauf liegen diesen Monat fehlerhafte Preisangaben, insbesondere fehlende und fehlerhafte Grundpreisangaben. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Widerrufsrecht

An dritter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Produktkennzeichnung

An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, besonders oft fehlten die Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

Auf Platz fünf liegen diesen Monat Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen häufig irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt.

Andere Verstöße betrafen Markenrechtsverletzungen, irreführende Lieferzeitangaben und fehlerhafte Datenschutzerklärungen.

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SnvvSnvvSnvv/shutterstock.com

02.05.19