Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Juni zählten der Verbraucherschutzverein (25 %) und der IDO (16,7 %) zu den häufigsten Abmahnern. Im Fokus standen vor allem Verstöße gegen besonderes Produktrecht.

Produktkennzeichnung

Am häufigsten wurden diesen Monat Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte beanstandet. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Besonders oft fehlten die Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer und zu den Allergenen. Diese Angaben gehören zu den Pflichtangaben nach der LMIV. Oft fehlten auch die Hinweise nach der NemV, die bei Nahrungsergänzungsmitteln angegeben werden müssen. Zudem müssen in diesem Bereich die Vorgaben der Health-Claim-Verordnung beachtet werden.

Informationspflichten

Auf Platz zwei lagen diesen Monat Verstöße gegen Informationspflichten. Besonders häufig fehlten Informationen zur Vertragstextspeicherung. Händler sind nicht dazu verpflichtet, den Vertragstext nach Vertragsschluss zu speichern, sie müssen ihre Kunden jedoch darüber informieren, ob dieser gespeichert wird. Diese Pflicht besteht auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen. Erneut wurden auch fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Zudem muss der Link klickbar sein. Diese Angaben müssen ebenfalls bei einem Angebot auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Widerrufsrecht

An dritter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Hier betrafen die Verstöße insbesondere die Verwendung einer veralteten Belehrung. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Datenschutz

In diesem Bereich wurde die fehlende Information in der Datenschutzerklärung über die Nutzung von Google Analytics  bemängelt. Hierüber muss der Nutzer nach Art. 13, 14 DSGVO informiert werden. Zudem ist bei dem Einsatz von Webanalysetools momentan noch nicht abschließend geklärt, ob sie nur nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen eingesetzt werden dürfen. Eine Übersicht über den Stand der Diskussion finden Sie hier.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit unserem kostenlosen Rechtstexter Ihre Datenschutzerklärung schnell und einfach DSGVO-konform zu erstellen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht über die Änderungen. Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie in unserer Beitragsreihe.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen insbesondere Markenrechtsverletzungen, fehlende Angaben der richtigen Kontrollnummer nach der Bio-Verordnung (VO [EG] Nr. 834/2007) und Verstöße gegen die Bestimmungen für Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG.

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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