Der Gebrauch von Autoresponder E-Mails, also automatisierte Antworten auf Kundenanfragen, ist weit verbreitet und grundsätzlich zulässig. Doch darf auch in an sich zulässigen Mails Werbung eingebaut werden? Wir erklären es im Video.
Zum Nachlesen finden Sie einen ausführlichen Bericht über die Entscheidung des AG Bonn zur Werbung in Autorespondern hier bei uns im Blog:
Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.