Die Beamten des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) haben infolge einer AGB-Prüfung eines Händlers bestimmte Klauseln als irreführend und verbraucherrechtswidrig bewertet. Falsche Informationen zum Widerrufsrecht und Garantie haben den Online-Händler insgesamt 46.000 Złotys (etwa 10.700 EUR) gekostet.
Der Händler verkauft online Haushaltswaren. In seinen AGB stand eine Widerrufsbelehrung, die von dem gesetzlichen Muster deutlich abweichte. Einige wichtige Bestimmungen wurden erheblich modifiziert.
So z.B. hat der Händler in den AGB die 14-tägige Frist nicht erst ab Übergabe der Ware, sondern schon ab ihrer Bestellung berechnet. Außerdem war der Händler nach den AGB-Bestimmungen nur zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Die Kosten für den von ihm angebotenen günstigsten Standardversand musste er laut den AGB nicht tragen. Dies stellt einen Verstoß gegen polnisches Verbraucherschutzrecht dar.
Des Weiteren hat der Händler bei manchen Produkten falsche Informationen bezüglich freiwillig übernommener Garantien angegeben. Auf manchen Produktseiten wurde eine nicht mehr aktuelle Information über 5 Jahre Garantie angegeben. Tatsächlich hatte der Verkäufer für diese Produkte nur eine Garantie für 2 Jahre angeboten.
Nach der Prüfung der AGB und der Geschäftspraxis des Händlers hat das UOKiK Verstöße gegen kollektive Verbraucherinteressen festgestellt und eine Geldbuße in Höhe von 46.000 Złotys (etwa 10.700 EUR) verhängt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht ist eine der wichtigsten Befugnisse des Verbrauchers beim Online-Einkauf. Die gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich sind verbindlich und es ist rechtswidrig, die Befugnisse des Verbrauchers mit Hilfe von AGB-Klauseln einzuschränken. Daher ist die beste und sicherste Lösung die Implementierung der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung. Bei eigenständigen Änderungen kann auch ungewollt einiges falsch sein.
Der Online-Händler muss dem Verbraucher beim Widerrufsrecht den gesamten Kaufpreis inklusive der standardmäßigen Versandkosten zurückzahlen. Hat sich der Händler das Zurückbehaltungsrecht nicht vorbehalten, sollte die Rückzahlung unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag erfolgen, an welchem der Verkäufer über den Widerruf des Verbrauchers informiert wurde.
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