Spanien: Gut vorbereitet ins Weihnachtsgeschäft

Überfüllte Geschäfte und lange Schlangen an den Kassen können viele Nerven kosten. Immer mehr Spanier entscheiden sich daher dafür, ihre Weihnachtsgeschenke bequem online zu kaufen. Welche Besonderheiten müssen zum Weihnachtsgeschäft in Spanien beachten werden?

Weihnachten in Spanien

Die spanischen Weihnachtsfeiertage weisen einige Unterschiede zu jenen in Deutschland auf. Die Adventszeit ist im Vergleich nicht so wichtig wie in Deutschland, deshalb gehören z.B. Adventskalender nicht zur spanischen Tradition. In Spanien werden Geschenke traditionell erst am 6. Januar verschenkt. An diesem Tag bringen die heiligen drei Könige Geschenke an die Kinder. Dies ist nicht so günstig, weder für Kinder noch für die Eltern: die Kinder erhalten ihre Geschenke erst kurz vor Ende der Feiertage und die Eltern müssen die Geschenke bis zum 6. Januar sicher vor neugierigen Kindern aufbewahren. In den letzten Jahren findet die Bescherung aber immer häufiger schon am 24. Dezember statt.

Vorbereitung auf Weihnachten

Das Weihnachtsgeschäft ist in Spanien genau wie in Deutschland sehr wichtig für Online-Geschäfte. Es bedeutet aber auch eine Herausforderung für Online-Händler: Mehr Traffic, Anfragen, Bestellungen und Retouren verlangen einen starken Einsatz und geeignete Vorbereitungen der Unternehmen.

Des Weiteren müssen Online-Händler sicherstellen, dass die von ihnen beauftragten Lieferfirmen die Nachfrage des Weihnachtsgeschäfts bedienen können, um einen guten Service anbieten zu können. Die Gewährleistung einer schnellen und reibungslosen Lieferung während des Weihnachtsgeschäfts kann sich aber aufgrund der hohen Anzahl der Transaktionen als schwierig erweisen. Um für diese Herausforderung gut aufgestellt zu sein, werden Lieferfirmen ihr Personal für das Weihnachtsgeschäft aufstocken: Z.B. wird die Lieferfirma SEUR Angaben von E-Commerce-News zufolge ihr Belegschaft mit 1.700 neuen Anstellungen verstärken. Diese erwartet einen Zuwachs von 20% der Lieferungen zur Weihnachtskampagne. Am 19. Dezember sollen die meisten Paketzustellungen stattfinden, die Lieferfirma erwartet, eine halbe Millionen Pakete auszuliefern.

Rechtliche Stolpersteine

Die hohe Anzahl der Transaktionen bedeutet auch ein erhöhtes Risiko für Konflikte mit den Kunden. Sollte Ihr Online-Shop gegen das spanische Recht verstoßen, könnte dies gegebenenfalls zu einer Sanktion der Aufsichtsbehörden führen. Wie schon berichtet, gibt es einige Besonderheiten im spanischen Recht, wie z.B:

  • Vetragsschluss: Das spanische Recht sieht nur die Möglichkeit eines rechtlich bindenden Angebotes vor. Dementsprechend muss die Vertragsschlussregelung ihres Online-Shops angepasst werden.
  • Einfuhrsteuer auf den Kanaren: Wenn sie Lieferungen auf die Kanaren anbieten, müssen Sie über die anfallende Einfuhrsteuer (IGIC) informieren.
  • Rückzahlungen im Rahmen des Widerrufrechts: Im spanischen Recht gilt die Besonderheit, dass der Händler, wenn er die Rückzahlung des Preises an den Verbraucher nach einer Retoure nicht fristgerecht vornimmt, den doppelten Betrag zurückzahlen muss.

Fazit

Das Weihnachtsgeschäft in Spanien kann zu erheblichen Umsätzen führen. Damit Sie erfolgreich und rechtssicher die Weihnachtskampagene in Spanien nutzen, sollten Sie die Besonderheiten des spanischen Markts im Auge behalten.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Internationalisierung Ihres Online-Shops. (rg)

Bilquelle: Lukasz Stefanski/shutterstock.com

[hubspotform whitepaper="true" title="Gratis Whitepaper-Download 'Der internationale Online-Shop'" image_path="http://shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2016/10/shutterstock_105520049_300x200.jpg" image_text="Unsere Experten Madeleine Pilous und Frieder Schelle haben die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Cross-Border E-Commerce beantwortet: Welches Recht gilt bei Verkäufen ins Ausland? Das deutsche Recht oder das des Ziellandes? Wo unterscheidet sich das Recht in der EU? Was bedeutet das für AGB und Datenschutz?" copy_text="" portal_id="603347" form_id="a9f3c307-0128-47ac-88c4-e7c2febb4c8a" css=""]

22.11.16
Rafael Gómez-Lus

Rafael Gómez-Lus