Das Thema Brexit ist wieder aktuell geworden. Mit der Entscheidung, dass das Parlament einbezogen werden muss, bevor das Austrittsersuchen an die EU übermittelt werden kann, steht der Brexit derzeit auf „on hold“.
Am 23.Juni haben die Briten dafür gestimmt, die EU zu verlassen. Seither sind viele Fragen offen. Wie das zukünftige Verhältnis zwischen UK und der EU aussehen wird, muss in der zweijährigen Negoziationsphase erarbeitet werden. Diese beginnt, wenn UK das offizielle Austrittsersuchen nach Artikel 50 bei der EU eingereicht hat.
Artikel 50 des EU Vertrags schreibt den formal rechtlichen Prozess vor, nach dem ein Mitgliedstaat aus der EU austreten kann. Der Austritt hat dabei nach den konstitutionellen Vorgaben des jeweiligen Mitgliedstaates zu erfolgen. Die UK Regierung vertritt den Standpunkt, dass ihre exekutiven Befugnisse ihr Handeln rechtfertigt, zumal die Volksabstimmung nach Zustimmung des Parlamentes erfolgt war.
Die neue Premierministerin, Theresa May, hatte im Oktober verkündet, dass sie Art. 50 des EU Vertrags im Frühjahr 2017 auslösen will. Damit schien Bewegung in den Brexit zu kommen und es wurde deutlich, dass der Austritt beschleunigt und die zukünftigen Beziehungen keinem bestehenden Modell entsprechen sollten.
Nun aber hat das Obere Zivilgericht (High Court) in der letzten Woche entschieden, dass das Parlament in den Brexit einbezogen werden muss. Gemäß High Court Urteil muss die Regierung die Zustimmung des Parlaments einholen, bevor das Austrittsersuchen nach Artikel 50 des EU-Vertrags bei der EU abgegeben werden kann. Das Gericht weist damit die Grenzen der Regierung auf und stellt die Souveränität des Parlaments hervor. Das Parlament verabschiedet Gesetze, wie auch das Gesetz zum Beitritt der EU (1972 European Communities Act) und damit hat auch nur das Parlament das Recht, Gesetze zu revidieren.
Wie eine Abstimmung im Parlament ausgehen würde ist unklar und könnte zu einer konstitutionellen Debatte oder gar vorzeitigen Neuwahlen führen. Analysten gehen davon aus, dass letztendlich das „Go“ für die Verhandlungen seitens beider Häuser des Parlaments – dem House of Lords und dem House of Commons- erteilt werden würde, weil das Referendum eben für einen Brexit gestimmt hatte. In diesem Zuge könnten der Regierung aber Verhandlungszugeständnisse abverlangt werden. Beispielsweise, dass das neue Modell einen Verbleib im EU Binnenmarkt nach dem Breixit vorsieht.
Die Regierung hat bereits angekündigt beim höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, in Berufung zu gehen. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas wird ein Urteil bereits im Dezember erwartet.
Ein vom Brexit direkt betroffener Rechtsbereich ist der Datenschutz. Während sich die EU auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung in 2018 vorbereitet, steht die Frage im Raum, wie ein Datenaustausch nach UK in Zukunft geregelt sein würde. Diese Frage beantwortet sich noch nicht, denn hierzu müssen die Ergebnisse der Austrittsverhandlungen abgewartet werden. Mittlerweile ist aber bestätigt, dass UK die Datenschutzgrundverordnung umsetzen wird. Da UK 2018 noch Mitglied der EU sein wird, wird die EU-Verordnung anforderungsgerecht umgesetzt werden. Nach dem Austritt wird dann geschaut, wie die Regelungen in Zukunft gestaltet werden sollen.
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Bildnachweis: Lukasz Stefanski/shutterstock.com
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