Risikoübergang bei Retouren aus Polen

In Deutschland tragen gründsatzlich die Online-Händler die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware bei einer Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts. Beim grenzüberschreitenden Handel kann das jedoch anders sein – die Regelungen sind hier von Land zu Land unterschiedlich. Hier erfahren Sie mehr über Rücksendungen aus Polen.

Risikoübergang bei internationalem Warenverkauf

Die Frage, wer bei einer Rücksendung im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung trägt, wurde nicht in der Verbraucherrechterichtlinie geregelt. Wenn also bei einer Rücksendung der Ware etwas schiefgeht, ist die nationale Gesetzgebung des Landes einschlägig, in welchem der Verbraucher ansässig ist.

Regelungen in Polen

Der Risikoübergang wurde durch den polnischen Gesetzgeber im polnischen Zivilgesetzbuch (PL: Kodeks cywilny) geregelt. Bei Verträgen, bei denen der Unternehmer die Waren an den Verbraucher versendet, geht das Risiko für einen Verlust oder eine Beschädigung der Waren auf den Verbraucher über, wenn er oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, die Waren in Besitz genommen hat.

Nach der Warenübergabe – wenn der Verbraucher den physischen Besitz an der Ware erlangt hat- gehen auf die mit der Kaufsache verbundenen Vorteile und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung auf ihn über. Seit diesem Zeitpunkt haftet für die Ware nicht mehr der Händler, sondern der Käufer.

Der Auftraggeber der Sendung trägt das Risiko

Kommt der Verbraucher nach dem Einkauf zu dem Entschluss von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gerbrauch zu machen und die Ware dem Händler zurückzuschicken, ist für die Frage des Transportrisikos entscheidend, wer diese Rücksendung organisiert und beauftragt hat.

Bietet der Händler bei einem Widerrufsrechtsfall keine kostenlose Rücksendung der Ware an und muss dementsprechend allein der Kunde diese organisieren und bezahlen, so trägt der Verbraucher die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Beschädigung der Ware während dieser Rücksendung zum Händler.

Anders sieht es aus, wenn der Händler aufgrund eines zwischen ihm und einem Transportunternehmen bestehendem Vertrages dem Kunden eine kostenlose Warenrücksendung anbietet. In einem solchem Fall endet die Haftung des Verbrauchers für die Ware schon zum Zeitpunkt ihrer Übergabe an das mit dem Händler zusammenarbeitende Transportunternehmen.

Unterschiedliche Regelungen in der EU

Nicht nur die polnische Rechtslage unterscheidet sich diesbezüglich von den deutschen Regelungen. Auch in Spanien trägt der Kunde das Transportrisiko bei der Rücksendung der Ware und in Italien ist die Haftung bei bestimmten Fallkonstellationen ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Zur Rechtslage und den Besonderheiten in den anderen EU-Mitgliedstaaten berät unser internationales Expertenteam Sie gern. Sprechen Sie uns an.

Bildquelle: ruskpp/shutterstock.com

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25.10.16
Marcin Jedrzejak

Marcin Jedrzejak