Spanien: Rückzahlungen im Rahmen des Widerrufrechts

Retourenmanagement ist ein wichtiges und komplexes Thema im Online-Handel. Diese Komplexität nimmt beim grenzüberschreitenden Online-Handel  zu. Darüber hinaus müssen nationale Besonderheiten beachtet werden. Ein Beispiel hierzu ist die in Spanien geltende Sanktion im Falle einer verspäteten Rückzahlung beim Widerruf.

Spanische Besonderheit

Das Widerrufsrecht wurde durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) vollharmonisiert. Im Gegensatz zum Mindestharmonisierungsansatz der vorherigen Richtlinien, durften die Mitgliedstaaten hier weder weniger strenge noch strengere Rechtsvorschriften erlassen. Diese Angleichung der Regelung des Widerrufrechts hat den Cross-Border-E-Commerce wesentlich erleichtert.

Die Sanktionen bei Verstößen wurden aber nicht harmonisiert. Dadurch sind sie unterschiedlich geblieben. Hierbei fallen bestimmte Abweichungen besonders auf. Die in Spanien geltende Sanktion hinsichtlich des Verzugs der Rückzahlung beim Widerruf ist solch eine Abweichung.

Begründung: Zahlungsverzug

Der Zahlungsverzug ist ein ernstzunehmendes Problem in Spanien, das seit langer Zeit besteht. Dies hat dazu geführt, dass Vorgänger Regierungen Gesetze gegen das Versäumnis der Zahlungen veranlasst haben. Das Problem der Säumigkeit liegt aber nach wie vor in der spanischen Wirtschaft.  Nach einem Bericht von Informa D&B und Cesce über das Zahlungsverhalten der spanischen Firmen, betrug die durchschnittliche Zahlungsfrist 91,96 Tage im ersten Quartal 2016. Dabei beträgt die Dauer des Zahlungsverzugs  14,1 Tage. Obwohl dieser Zeitraum immer noch lang ist, stellt er eine deutliche Verbesserung zur Vergangenheit dar, denn nie zuvor betrug die Säumigkeit weniger als 15 Tage. Nichts desto trotz, sind diese Versäumnisse ein gravierendes Problem für die spanische Wirtschaft, das spanische Unternehmen 1,6 Milliarden Euro kostet.

Rückzahlung des doppelten Betrages

Unter diesen Umständen entschied der spanische Gesetzgeber eine abschreckende Regelung zu verabschieden, um mögliche Versäumnisse bei Rückzahlungen im Rahmen des Widerrufs zu vermeiden.

Gemäß Art. 76 der ehemaligen Fassung des spanischen Verbraucherschutzgesetzes konnte der Verbraucher vom Unternehmer das Doppelte des geschuldeten Betrages verlangen, sofern der Unternehmer die geleistete Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Widerruf zurückzahlte.

Die Bezahlung des doppelten Betrages bei verspäteter Rückzahlung wurde auch nach der Umsetzung der VRRL in den Artikel 107 des spanischen Verbraucherschutzes überführt. Dabei wurde nach den Vorgaben der VRRL die Rückzahlungsfrist auf vierzehn Tagen nach Widerruf verkürzt, die nationale Besonderheit hinsichtlich der Sanktion wurde jedoch beibehalten.

So wie in Deutschland verfügen Händler über ein Zurückbehaltungsrecht und können somit die Rückzahlung verweigern, bis der Verbraucher unter Beweis stellt, dass er die Ware zurückgeschickt hat. Der Verbraucher hat das Recht, Anspruch auf die Rückzahlung des doppelten Betrages zu erheben. Wenn er diesen Anspruch nicht erhebt, ist der der Händler lediglich dazu verpflichtet, den ursprünglich zu leistenden Betrag zu bezahlen.

Fazit

Pünktlich zu erstatten ist wichtig- nicht nur um Kunden zufrieden zu stellen, sondern auch um Streitigkeiten zu vermeiden. Wenn Sie nach Spanien verkaufen, kann das Versäumnis der Rückzahlungsfrist beim Widerruf teuer werden. Insbesondere in Bezug auf teure Waren, wie Elektrogeräte, kann eine verspätete Rückzahlung schmerzhaft werden. Um solche Fälle zu vermeiden, sollte besondere Acht gegeben werden, dass Rückzahlungen beim Widerruf an spanische Verbraucher pünktlich durchgeführt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Internationalisierung Ihres Online-Shops. (rg)

Bilquelle: Lukasz Stefanski/shutterstock.com

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05.07.16
Rafael Gómez-Lus

Rafael Gómez-Lus