Die Umsetzung der Cookie-Richtlinie beschäftigt Händler nicht nur in Deutschland. Auch in Italien gibt es weitgehende Informationspflichten zum Thema Cookies. Wenn Sie nach Italien verkaufen, sollten Sie sich an diese Vorgaben halten, denn dann kann auch für Sie italienisches Datenschutzrecht gelten, auch wenn Sie keine Niederlassung in Italien haben.
Das Thema anwendbares Recht und Cookies ist ziemlich komplex. Als Grundregel gilt, dass im Datenschutzrecht das Recht des Mitgliedstaates gilt, indem die Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Das jeweilige nationale Datenschutzrecht kann aber auch dann Anwendung finden, wenn das Unternehmen aktiv auf das jeweilige Land ausgerichtet ist und z.B. zielgerichtet in dem Land den Abschluss von Verträgen erreichen möchte.
In Italien ist die E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG bereits im Jahr 2012 durch Gesetzdekret n. 69 umgesetzt worden.
Nach diesem Gesetz muss vor dem Setzen eines Cookies auf dem Rechner des Verbrauchers die Einwilligung über einen Banner eingeholt werden. Dieses Banner muss auch eine vereinfachte Datenschutzerklärung beinhalten und zudem muss ausführlich in einer Cookie Policy über den Einsatz von Cookies informiert werden.
Das Banner muss nur dann angewendet werden, wenn bestimmte Arten von Cookies im Shop verwendet werden.
Die Cookie Policy muss dagegen immer vorliegen.
Die Datenschutzbehörde hat mit ihrer Maßnahme vom 08. Mai 2014 erklärt, für welche Arten von Cookies zwingend eine Einwilligung erforderlich ist und dazu einige Leitlinien über vereinfachte Modalitäten formuliert - sowohl für die Datenschutzerklärung als auch für die Einholung einer Einwilligung.
Das Banner muss auf der ersten besuchten Seite des Shops erscheinen, wenn man:
Wenn im Shop nur technische bzw. analytische Cookies von Drittanbietern verwendet werden, die aber einen Mechanismus zur Minderung der Identifikationskraft benutzten, muss im Shop kein Banner eingebunden werden.
Das Banner muss mit einer ausführlicheren Cookie Policy verlinkt werden, die u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
In den Fällen, in denen kein Banner vorgesehen ist, muss die Cookie Policy ohnehin im Shop erscheinen, durch einen Link "Cookie Policy" oder als Paragraph der Privacy Policy des Shops.
Die italienische Datenschutzbehörde sieht folgende Sanktionen für Verstöße gegen Informationspflichten zu Cookies vor:
Für Unternehmen stellen die Anforderungen zur Nutzung von Cookies einige Schwierigkeiten dar, insbesondere in Hinblick auf die Umsetzung der Informationspflichten und technischen Aspekte. Außerdem existieren heute bereits andere Technologien zum Tracken der Kunden, die außerhalb des Einflussbereichs der Online-Händler liegen und die den Sinn und Zweck der Regelungen zu Cookies deckeln (z.B. „Fingerprinting“, eine Art digitaler Fingerabdruck, welcher aus bestimmten Einstellungen des Browsers erstellt werden kann, u.a. Plug-ins, installierten Schriftarten, Systemfarbe usw., die direkt im Server auffindbar sind und welche einen bestimmten Browser sehr genau identifizierbar machen).
Benötigen Sie rechtssichere Texte auch für Ihren italienischen Shop, damit Sie hohe Bußgelder vermeiden? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.