E-Commerce in Italien: Zuständige Behörden, Gerichte und Verbände

In Italien sind viele Behörden zuständig für Verstöße gegen Verbraucherrechte im Online-Handel. Außerdem ist auch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht ausgeschlossen, so dass Verbraucher verschiedene Möglichkeiten haben, ihre Rechte geltend zu machen.

In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick über die Institutionen, die in Italien im Bereich E-Commerce eine Rolle spielen.

Behörden und Gerichte für Verbraucherrechte

Für die Nachverfolgung von Verletzungen der Verbraucherrechte sind folgende Institutionen zuständig:

Italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM)
Die Zuständigkeit der AGCM wurde erneut im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bestätigt. Die italienische Wettbewerbsbehörde kontrolliert nun nicht nur die Bereiche der unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern und der unzulässigen Klauseln in Verbraucherverträgen, sondern auch die Einhaltung der Verbraucherrechte in Fernabsatzverträgen. Weitere Informationen über die Funktionsweise und die Höhe möglicher Geldbußen durch die AGCM erhalten Sie hier.

Aufsichtsbehörde für Telekommunikation (AGCOM)
Die Stellungnahme dieser Aufsichtsbehörde ist laut dem Verbraucherkodex zwingend erforderlich in den Entscheidungen der AGCM über Fernabsatzverträge.

Die Zusammenarbeit dieser zwei Behörden ist aber nicht immer reibungslos gewesen. So gab es in den vergangenen Jahren einen Streit zwischen der AGCOM und der italienischen Wettbewerbsbehörde AGCM über die Zuständigkeit im Rahmen des Verbraucherschutzes. Mit einer Entscheidung des Staatsrates im Jahr 2012 (Cons. Stato Ad. Plen. 11 Mai 2012 N.11) wurde erstmalig diese Zuständigkeit der AGCOM eingeräumt.

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist klargestellt worden, dass die AGCM zuständig für Fälle unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern ist.

Trotzt der klaren neuen Formulierung des Verbraucherkodex wurde der Staatsrat zur erneuten Stellungnahme zu diesem Thema berufen. Der Staatsrat hat entschieden (Cons.Stato Ad. Plen. 9 Februar 2016 N. 3), dass die AGCM auch für die unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich der Telekommunikation zuständig ist, auch wenn für diese Praktiken die Normen aus dem Bereich der Telekommunikation anwendbar wären.

Ordentliche Gerichte

Neben der Wettbewerbsbehörde AGCM kann sich der Verbraucher auch an die ordentlichen Gerichte wenden. Diese Zuständigkeit läuft parallel mit der Zuständigkeit der AGCM. Die Rechtsprechung ist der Meinung, dass die Aussetzung eines vor einem ordentlichen Gericht anhängigen Verfahrens nicht notwendig ist, wenn in der gleichen Sache eine Entscheidung der AGCM aussteht. Klagen auf Entschädigungen und Wiedereinsetzung wegen Verletzungen der Infopflichten können als selbständige Ansprüche im Rahmen der zivilrechtlichen vorvertraglichen und vertraglichen Haftung angesehen und deswegen selbständig und gleichzeitig auch vor den ordentlichen Gerichten erhoben werden.

Behörden und Gerichte für Datenschutz

Verletzungen der Rechte der Nutzer im Rahmen des Datenschutzrechts können immer vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden, oder alternativ -unter Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen- vor der Datenschutzbehörde. Hier stehen die Zuständigkeiten alternativ nebeneinander: die gleichen Parteien können in der gleichen Streitigkeit entweder das Gericht oder die Behörde anrufen. Wird der ordentliche Rechtsweg gewählt, muss man die Klage bei dem zuständigen Gericht des Sitzes der verantwortlichen Stelle erheben.

Verbraucherverbände

In Italien gibt es zahlreiche Verbraucherverbände. Der Verbraucherkodex stellt klar, dass einige von diesen Verbänden die Gesamtinteressen der Verbraucher geltend machen dürfen (Art. 139 Verbraucherkodex). Die Vertretung der Interessen der Verbraucher unterliegt der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, die durch den Art. 137 Verbraucherkodex festgelegt sind, um ein hohes Schutz- und Transparenzniveau zu gewährleisten. Eine aktualisierte Auflistung der anerkannten vertretungsberechtigten Verbraucherverbände findet man auf der Seite des „Ministero dello sviluppo economico“.

Fazit

Verbraucherrechte können vor verschiedenen Behörden und Gerichten geltend gemacht werden. Manchmal sind die Zuständigkeiten dieser Institutionen nicht klar getrennt, manchmal ist ihre Zusammenarbeit gesetzlich verlangt. Um in diesem teilweise unübersichtlichen Knäuel von Zuständigkeiten den Überblick zu behalten, können wir Sie unterstützen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

20.04.16
Elisa Ceciliati

Elisa Ceciliati