In Deutschland zählen Business Angle und Wagniskapital-Geber zu den steuerlich Begünstigten. Anders als viele Shopbetreiber. Nun gibt es Überlegungen im Finanzministerium auch Investoren stärker an der Finanzierung des Gemeinwohls zu beteiligen. Die Branche tobt.
Ein Diskussionsentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sorgt derzeit für Aufregung unter Investoren. Gewinne aus dem Verkauf von Streubesitzanteilen an einer Kapitalgesellschaft sollen künftig versteuert werden. Selbst dann, wenn der Investor das Geld sofort wieder reinvestiert. Gleichsam als Kompensation dafür, dass dann auch Investoren durch Steuern ihr Scherflein zum Gemeinwohl beitragen, soll es aber eine Steuerermäßigung von 30 Prozent für Investoren geben.
Während Online-Händler im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit ihre Steuern zahlen, sind Veräußerungsgewinne im Fall einer direkten Reinvestition fast vollständig von der Steuer befreit. Erst wenn das Geld nicht mehr reinvestiert wird, müssen die Gewinne durch den Investor versteuert werden.
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Für viele Business Angles und VC-Geber sind die Ideen aus Berlin ein Schlag ins Kontor. Und sie haben sogar Rückendeckung aus der Regierungskoalition. So zitiert die FAZ die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Ralph Brinkhaus und Michael Fuchs:
"Eine Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne wäre kein gutes Signal an die Wagniskapitalbranche und den Investitionsstandort Deutschland."
Sicherlich ist es so, dass Investorenkapital neben öffentlichen Förderprogrammen und Eigenkapital zur dritten Finanzierungs-Säule für Start-ups geworden ist. Und ebenso evident ist es, dass auch der Staat Anreize schaffen muss, um Kapitalgeber im Land zu halten beziehungsweise neue anzulocken. Somit mag es gute Gründe geben, sich gegen die Pläne aus dem Finanzministerium zu stellen.