Gutscheine sind im Online-Handel immer noch die Nummer 1 unter den VKF-Maßnahmen. Sie ziehen Traffic auf den Shop und sorgen für gute Abverkaufsergebnisse. Doch der Einsatz digitaler Gutscheine könnte bald nur noch erschwert möglich sein.
Schon im Herbst 2015 soll sie kommen. Die Neufassung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive, PSD II). Ziel ist es unter anderem einheitliche hohe Sicherheitsstandards beim digitalen Zahlungsverkehr zu schaffen. Die Richtlinie muss bis 2017 in allen EU-Staaten umgesetzt werden.
Für Online-Händler und Verbraucher ein sinnvolles Unterfangen. Wäre da nicht der Anspruch der EU auch unternehmenseigene Schattenwährungen, die derzeit in einer rechtlichen Grauzone existieren, in den Griff bekommen zu wollen.
In diesem Zusammenhang werde auch diskutiert, ob digitale Gutscheine zu Schattenwährungen zu rechnen seien, berichten Medien. Denn es zirkulierten in solchen begrenzten Netzwerken durchaus hohe Geldsummen.
Wer digitale Gutscheinsysteme mit einem Gesamtbetrag von mehr als einer Million Euro betreibe, werde dann entweder selbst eine Konzession als Zahlungsdienstleister benötigen oder aber mit einem Konzessionär zusammenarbeiten müssen, erklärt Andreas Zahradnik, Bankrechtsexperte von Dorda Brugger Jordis.
Aber nicht nur das. Die PSD II könnte durchaus dazu führen, dass für so manchen Online-Shop digitale Zahlarten nicht mehr zur Verfügung stehen.
Welche Auswirkungen auf den Einsatz von Gutscheinen die neue EU-Richtlinie haben könnte, dazu haben wir mit Katrin Triebel vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland. Sie verantwortet beim bevh die Verbandsarbeit rund die Themen Steuern, Finanzen, Controlling und Nachhaltigkeit.
shopbetreiber-blog: Mit welchen Auswirkungen für Online-Händler rechnen Sie mit der Einführung der neuen Payment Services Directive?
Katrin Triebel: Mit der Veröffentlichung der PSDII im Herbst 2015 sind neben Banken, Kreditkartenacquirer und Payment Service Provider auch indirekt die Onlinehändler- und Versandhändler betroffen! Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen könnte die Umsetzung hohe IT-Investitionen oder den Verzicht auf bestimmte Bezahlverfahren bedeuten.
Der bevh rechnet nach der Einführung der PSDII damit, dass die gewohnten Bezahlmethoden im Internet (wie Sofortüberweisung, Kreditkartenbezahlung etc.) aber auch der Einsatz von Gutscheinen für Händler unattraktiv werden könnten.
shopbetreiber-blog: Welche Motive stehen hinter der PSD II?
Katrin Triebel: Mit der PSD II soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungen im europäischen Binnenmarkt auf hohem Sicherheitsniveau für Zahlungsdaten für Unternehmen und Verbraucher geschaffen werden, der grundsätzlich durch die deutsche E-Commerce- und Versandhandelsbranche auch unterstützt wird. Damit die Online- und Versandhändler im Internet erfolgreich sein können, müssen sie sich auf sichere, einfach bedienbare Online-Bezahlverfahren stützen können.
shopbetreiber-blog: Auf was müssen Shopbetreiber achten, wenn sie künftig weiterhin Gutscheine als VKF-Maßnahmen einsetzen wollen?
Katrin Triebel: Ob Gutscheine künftig als E-Geld bzw. als Zahlungsdienst einzuordnen sind, ist u.E. immer noch nicht hinreichend geklärt. Von dieser Zuordnung ist aber abhängig, welche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Hierzu stehen wir mit der BaFin in Kontakt.
shopbetreiber-blog: Wie bewerten Sie die PSD II? Werden Online-Händler davon profitieren können oder werden Gutscheine dadurch unattraktiver?
Katrin Triebel: Sollte die PSD II tatsächlich auch Gutscheine mit einschließen, so wird die VKF-Maßnahme u.E. unattraktiver. Wir vom bevh sähen darin eine Benachteiligung des Online-Handels gegenüber dem Stationärhandel, weil die gesetzliche Regelung sich nur auf elektronische Gutscheine bezieht. Gutscheine in Papierform sind ausdrücklich von der Anwendung ausgenommen.
shopbetreiber-blog: Welche Alternative zur PSD II würde der bevh bevorzugen?
Katrin Triebel: Als Alternative streben wir ein EU-weites und einheitliches Sicherheitsverfahren mit elektronischer Signatur (FinTS-Protokoll) an. Ein solches „European Online Banking Protocol“ könnte ohne weiteres auf Basis der bewährten HBCI- Signaturkarte und des FinTS-Standards entstehen und würde zudem für den gesamten E-Commerce eine enorme Erleichterung darstellen.