Am Anfang steht immer eine Idee: selbstgehäkelte Socken mit individuellem Fußball-Logo Aufdruck, Kondome aus nachhaltigem Kautschuk Anbau oder Fotoabzüge in überdimensionalen Größen. Klar, dass rechtliche Fallstricke da erst einmal ausgeblendet und vernachlässigt werden. “Es wird schon nichts passieren”, ist die Hoffnung vieler Startups. Doch der Markt ist leider gnadenlos.

Gerade junge Unternehmen mit hohem Potential möchten Wettbewerber gerne so früh wie möglich vom Markt verdrängen. Kostenpflichtige Abmahnungen sind dabei allzu häufig das Mittel der Wahl. Online-Shopbetreiber müssen eine Fülle von Regelungen beachten, wenn sie ihren Shop rechtssicher gestalten wollen.

Die Krux mit der Informationspflicht

Die häufigsten rechtlichen Probleme finden sich im Bereich der gesetzlichen Informationspflichten, der Widerrufsbelehrung, des Bestellvorgangs und der Preisdarstellung. Insbesondere seitdem am 13. Juni 2014 die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht in Kraft getreten sind, haben Unternehmer umfangreichere Informationspflichten zu beachten.

Sie müssen unter anderem wesentlich strengere Anforderungen an die Angabe von Lieferzeiten beachten. Nicht klar bestimmbare Zusätze oder Auskünfte wie zum Beispiel “ca.”, “versandfertig”, “in Kürze” oder “lieferbar” reichen nicht mehr aus.

Der Unternehmer ist nach § 312 d Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher Informationen über die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden, zur Verfügung zu stellen.

Hierbei sind die unterschiedlichsten Bestellvorgänge zu beachten: Beispielsweise Lieferfristen innerhalb und außerhalb Deutschlands, Lieferfristen bei mehreren Lieferungen innerhalb einer Bestellung oder variierende Lieferfristen bei der Verwendung unterschiedlicher Zahlungsmethoden.

Erst dann wenn die Online-Shops so gestaltet sind, dass der Verbraucher in jeglichen Bestellsituationen die Lieferfristen – im besten Fall – bereits auf der Angebotsseite wahrnehmen und dann selber berechnen kann, ist von der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten auszugehen.

Hinzukommen Informationspflichten in Bezug auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und produktspezifische Angabepflichten, wenn es sich um den Verkauf von Textilien oder elektronischen Geräten handelt.

Impressum und Datenschutzerklärung laden zur Abmahnung ein

Auch Fehler im Impressum oder in der Datenschutzerklärung bieten eine beliebte Angriffsfläche für Abmahnungen. Gerade Shopbetreiber, die Google Analytics nutzen oder den Facebook-Like Button eingebaut haben, sollten sich mit den datenschutzrechtlichen Regelungen vertieft auseinandersetzen. Das Gleiche gilt bei der Umsetzung von Marketingstrategien. Die Werbung per E-Mail oder Telefon unterliegt den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.

Doch nicht nur der Inhalt der Shop-Webseite ist entscheidend. Auch die Platzierung der AGB und Widerrufserklärung sind rechtlich relevant.

Rechtstexte und Rechtsberatung aus einer Hand

Eine individuelle Rechtsberatung stellt sicher, dass der Online-Shop abmahnsicher ist und bewahrt Online-Händler vor teuren, bösen Überraschungen. Im Gegensatz zu den Vorlagen aus dem Netz, können Shopbetreiber sicher sein, dass bei einer individuellen Beratung auch die aktuelle Rechtslage beachtet wurde.

Zudem sind solche Vorlagen urheberrechtlich geschützt, sodass Shopbetreiber auch bei der Nutzung einer Vorlage mit einer Abmahnung rechnen müssen. Schließlich kann bei einer individuellen Rechtsberatung auf die Besonderheiten des Online-Shops eingegangen werden. Eventuelle Folgeprobleme aus dem Bereich des Marken- und Urheberrechts werden gleich mit erkannt und beseitigt.

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