Mit der Einführung von Bitcoin als Zahlungsmittel werden auch in Deutschland und Österreich auf einen Schlag mehr als 7.000 Rakuten-Händler die digitale Währung akzeptieren. Ob Shopbetreiber aber grundsätzlich von Cryptowährungen profitieren, daran scheiden sich die Geister. Wir bringen Licht ins Dunkel der virtuellen Münzen.
Bitcoin (BTC) hat im internationalen Handel durchaus seine Bedeutung. Dies zeigt sich unter anderem an der Ankündigung von Rakuten, Bitcoins auf den Marktplätzen in den USA, Deutschland und Österreich in Kürze als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Die Bitcoin-Einführung ist Bestandteil der internationalen Unternehmensstrategie, einen globalen E-Commerce-Marktplatz zu schaffen. Aus diesem Grund ist es naheliegend, dass Rakuten ein Bezahlsystem benötigt, das sich weltweit skalieren lässt und zudem von Währungsschwankungen nicht betroffen ist.
Peter Meyenburg, Unternehmenssprecher von Rakuten Europa, erläutert auf Nachfrage die Intention, die hinter der Bitcoin-Einführung steht:
"Es geht uns darum, die Weichen Richtung globaler Marktplatz zu stellen (Cross-Border Trade) und vor allem auch darum, unserer Rolle als Marktplatz gerecht zu werden. Als solcher aggregieren wir Angebot und Nachfrage und sind mit der Bereitstellung von Bitcoin als Zahlungsart einer der ersten großen Marktplätze weltweit, die dieses Bezahlverfahren anbieten."
Eine Strategie, die Dr. Ernst Stahl, Leiter des Competence Center E-Business bei ibi research an der Universität Regensburg, auf Nachfrage nachvollziehen kann:
"Bitcoins sind sicherlich für den grenzüberschreitenden Handel beliebig skalierbar", führt der Experte aus. "Aber die extrem hohe Volatilität der Währungsentwicklung in den vergangenen Jahren, kann für Online-Händler durchaus zum Risiko werden", zeigt Dr. Stahl die andere Seite der Medaille.
Wie die Kursschwankungen bei BTC für den Online-Händler unter anderem zum Risiko werden können, erläutert Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops. Zahle der Kunde in Bitcoins, müsse im Widerrufsfall auch in Bitcoins erstattet werden. Gemäß § 357 Abs. 3 BGB gelte grundsätzlich: Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat.
"Hat der Kunde also fünf Bitcoins beim Kauf bezahlt, muss er im Widerrufsfall 5 Bitcoins erstattet erhalten. Ist der Wert der Bitcoins in der Zwischenzeit gestiegen, kann dies richtig teuer für den Händler werden. Ist der Wert der Bitcoins in der Zwischenzeit gefallen: Glück für den Händler."
BTC sind eine nichtstaatliche Ersatzwährung mit begrenzter Geldmenge. Die Schöpfung neuer BTC erfolgen über ein mathematisches Verfahren innerhalb eines Computernetzwerks. Im Netzwerk stehen sich alle Nutzer grundsätzlich gleichberechtigt gegenüber (Peer-to-Peer). Es gibt keine zentrale Instanz, die Transaktionen durchführt, diese kontrolliert, verwaltet oder BTC generiert.
Einmal getätigte Transaktionen sind grundsätzlich nicht rückgängig zu machen. Neben der Übertragung von BTC innerhalb des Netzwerks ist es auch möglich, Wallet-Dateien auf Datenträgern weiterzugegeben.
"Die Verbreitung von Bitcoins ist in Deutschland noch sehr weit vom Massenmarkt entfernt", erklärt Dr. Ernst Stahl,. "Eine akute oder mittelfristige Relevanz für Online-Händler ist nach unseren Erkenntnissen nicht zu erwarten", so Dr. Stahl weiter.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwar Bitcoins als Währung anerkannt, weist jedoch auf seine sehr beschränkte Fähigkeit zur Kontrolle hin:
"Eine zentrale staatliche Aufsicht oder Regulierung gibt es nicht. Sie ist für das dezentrale Netzwerk nicht durchführbar."
Eine Währung ohne intrinsischen Wert kann aber nur funktionieren, wenn ein ausreichendes Maß an Vertrauen bei den Beteiligten (Händler, Bezahler) gegeben ist. Dieses Vertrauen ist wiederholt durch mehrere Betrugsfälle massiv beschädigt worden.
Aktuell haben Betrüger in Hongkong Anleger mithilfe der BTC in ein Schneeballsystem gelockt. Der dadurch entstandene Schaden soll angeblich 342 Millionen Euro betragen. Die von den Tätern betriebene virtuelle Börse MyCoin wurde plötzlich geschlossen. Die Nutzer können keine Überweisungen mehr tätigen und haben keinen Zugriff mehr auf ihr angelegtes Kapital.
Zudem haben BTC im Vergleich zum Euro massiv an Wert verloren. Zu Jahresbeginn 2014 wurde der Bitcoin mit einem Wert von mehr als 700 Euro gehandelt. Anfang März 2015 war die digitale Münze nur noch 223 Euro wert.