Online-ApothekenDer Online-Handel mit gefälschten Arzneimitteln nimmt weltweit zu. Um die Sicherheit der Verbraucher zu schützen und um seriöse Online-Apotheken erkennbar zu machen, hat die EU-Kommission ein einheitliches Sicherheitslogo für Online-Apotheken entwickelt. Das Logo für Versandapotheken wird ab Dienstag, 1. Juli 2015 verfügbar sein.

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Weltweit ist ein besorgniserregender Anstieg der Zahl gefälschter Arzneimittel festzustellen. Im Mai 2014 fand die größte Operation aller Zeiten gegen Arzneimittelfälscher statt. Dabei wurden Arzneimittel-Fälschung im Wert von 36 Millionen USD beschlagnahmt und 10.600 Webseiten geschlossen.

Die Gefahr gefälschter Arzneimittel

Auch in Deutschland ist die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Arzneimittelschmuggels angestiegen. Laut Zollkriminalamt wurden im Jahr 2013 mehr als 1800 Verfahren eingeleitet. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 waren es nur 407.

Gefälschte Arzneimittel stellen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar. Sie enthalten in der Regel minderwertige oder gefälschte oder überhaupt keine Inhaltsstoffe oder Wirkstoffe, die falsch dosiert sind.

Dazu äußerte sich der EU-Kommissar für Gesundheit, Tonio Borg:

„Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie beim Kauf von Arzneimitteln im Internet Gefahr laufen, Fälschungen zu bekommen, wenn sie nicht bei einem behördlich zugelassenen Vertreiber bestellen.

Gefälschte Arzneimittel sind im besten Fall unwirksam, können aber auch schädlich oder gar tödlich sein.“

Das europäische Logo für Online-Apotheken

Die EU-Kommission verabschiedete am 24. Juni 2014 die Durchführungsverordnung 699/2014, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Mit dieser Verordnung wurde ein einheitliches europäisches Logo für Versand-Apotheken eingeführt. Damit sollen Verbraucher künftig vertrauenswürdige Online-Apotheken von dubiösen Anbietern unterscheiden können.

Das Logo sieht so aus:

Versandapotheke

Das Logo besteht aus einem weißen Kreuz auf einer Box unterschiedlicher Grüntöne. Im weißen Rechteck am linken Rand des Logos erscheint die Nationalflagge des Mitgliedstaats, in dem die Apotheke niedergelassen ist. Das Logo muss auf jeder Seite der Website auffindbar sein und eine Breite von mindestens 90 Pixeln haben.

Unter dem Logo wird der Text „Zur Überprüfung der Legalität der Website hier klicken“ angezeigt. Der Text ist verfasst auf der Amtssprache der Niederlassung der Online-Apotheke. Wenn man auf den Text klickt, dann wird auf die Website der nationalen zuständigen Behörden verlinkt. Auf dieser Website werden alle im Land zugelassenen Anbieter von Arzneimitteln angezeigt.

In Deutschland wird der Verbraucher auf die Website „Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information“ verlinkt. Wenn Online-Apotheken nicht auf der Liste der zugelassenen Anbieter auffindbar ist, sollte man bei diesen Anbietern auch keine Medikamente kaufen.

Wann wird das Logo verfügbar sein?

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum Juli 2015 die notwendigen Maßnahmen getroffen haben, die für die Anwendung des Logos erforderlich sind. Ab dem 1. Juli 2015 wird das Logo für die Versandapotheken zur Verfügung stehen.

Die Anzeige des Logos ist verpflichtend.

Fazit

Online-Apotheken müssen sich auf die genannte Neuerung einstellen. Sie sollten sich frühzeitig Gedanken über die Integration des Siegels im Shop machen und die notwendigen IT-Ressourcen dafür einplanen, damit die Umsetzung des neuen Logos im Juli 2015 reibungslos abläuft.

 

Rafael Gómez-Lus ist zugelassener spanischer Rechtsanwalt und seit 2012 Rechtsexperte für den spanischen Markt bei Trusted Shops. Er hat sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zaragoza absolviert und einen Master in International Businnes an der Grenoble Ecole de Managment in Frankreich abgeschlossen. Vor seiner Tätigkeit bei Trusted Shops, arbeitete er bei einer deutsch-spanischen Anwaltskanzlei in Barcelona. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel und gibt als Experte Interviews zum Onlinehandel in spanischen Medien. (z.B. El País, Expansión, Computer Hoy, Radio Nacional de España und Cadena Cope). Zudem ist er Autor des spanischen „Manual para vendedores online“ und von Whitepapers zum neuen Verbraucherrecht in Spanien.

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