Shopbetreiber, die auf dem Amazon-Marketplace verkaufen, müssen ab dem 12. März 2015 die neuen Richtlinien für Rücksendungen akzeptieren und umsetzen. Andernfalls droht der Branchen-Primus mit der Kündigung des Vertrages. Ob auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier.
Die neue Regelung gilt für Shopbetreiber, die auf Amazon-Marketplace Ware anbieten. Davon sind auch Online-Händler betroffen, die auf einem nationalen Amazon-Marktplatz verkaufen, aber aus einem anderen Land versenden. So heißt es in einer E-Mail von Amazon, die uns im Wortaut vorliegt:
"Alle Verkäufer, einschließlich der Verkäufer, die von einem Land außerhalb der Marketplace-Site, bei der sie verkaufen, versenden, müssen diese Richtlinie befolgen. Wenn Sie diese Anforderung bis zum 12. März 2015 nicht erfüllen, kann dies zur Aufhebung Ihrer Verkaufsberechtigung führen."
Shopbetreiber müssen in ihrem Amazon-Shop entweder die Rücksendekosten übernehmen oder eine Rücksendeadresse in dem Land anbieten, in dem der Marktplatz adressiert. Beispiel: Ein Online-Händler verkauft auch auf Amazon-Marketplace in Frankreich. Ab dem 12. März muss der Verkäufer entweder die Kosten für die Retoure aus Frankreich selber zahlen oder er bietet eine Rücksendeadresse in Frankreich an.
Für Marktplatz-Händler zieht Amazon die Zügler wieder einmal ein Stück weit härter an und bewegt sich damit vollkommen auf legalem Boden, wie Dr. Carsten Föhlisch, Justiziar bei Trusted Shops, erklärt:
"Amazon kann die Bedingungen für den Handel auf dem Marketplace selbst festlegen. Insbesondere kann ein höheres Level gefordert werden, als nach dem neuen Verbraucherrecht möglich. Ähnlich verlangt eBay von seinen Händlern mit eBay-Garantie ja auch, dass sie 30 Tage Rückgabe einräumen und versandkostenfrei liefern."
Somit bleibt Shopbetreibern erst einmal wenig Spielraum die neue Richtlinie von Amazon anzugehen. Auch haben sich bereits einige wenige Logistikanbieter auf diese neue Situation vorbeireitet und entsprechende Lösungen entwickelt.