Den meisten Unternehmen, die auch eine Facebook-Seite haben, sind Likes sehr wichtig. Sie zu bekommen, kann sich aber als schwierig herausstellen. Für diese Zwecke gibt es aber sogar Agenturen. Dort kauft man sich einfach Likes. Dies kann aber sehr gefährlich sein, denn die Werbung mit gekauften Facebook-Likes ist wettbewerbswidrig, wie das LG Stuttgart jetzt entschieden hat.
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Gekaufte Kundenbewertungen sind unzulässig, das hat das OLG Hamm schon mehrfach entschieden. Gleiches gilt für gekaufte Testergebnisse: Auch damit darf man nicht werben (es sei denn, man weist unmittelbar in der Werbung auf den Umstand hin, dass Geld für das Ergebnis geflossen ist).
Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Verbraucher von einer Empfehlung erwartet, dass diese nicht erkauft, sondern neutral abgegeben wurde. Dabei ist es unabhängig, ob beim Kauf der Empfehlung unmittelbar Geld gezahlt wird oder andere Vorteile versprochen werden.abma
Dieser Grundsatz lässt sich auch auf Facebook-Likes übertragen. Denn hier handelt es sich ebenfalls um Empfehlungen. Auch diese Empfehlungen dürfen also nicht gekauft werden.
Diese Erkenntnis ist nicht neu, und wurde z.B. von RA Thomas Schwenke schon im Januar 2014 ausführlich beschrieben und erklärt.
Werbung mit gekauften Facebook-Likes ist wettbewerbswidrig
Das LG Stuttgart (Beschl. v. 19.8.2014, 37 O 34/14 KfH) hat nun entschieden, dass die Werbung mit gekauften Facebook-Likes wettbewerbswidrig sei. In dem Fall ging es um ein junges Unternehmen, welches sich insgesamt 14.500 Likes gekauft hatte.
Aufgeflogen war der Schwindel, weil diese Likes aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, obwohl das Unternehmen in diesen Regionen der Welt gar nicht aktiv war.
Das Gericht ist der Meinung, es handle sich um eine irreführende Werbung gemäß § 5 Abs.1 UWG. Die Facebook-Likes würden auf ein Gefallen an der Firma bzw. deren Produkten schließen lassen, obwohl dieses tatsächlich gar nicht bestand. Auch entsprach die so dargestellte große Bekanntheit des Unternehmens nicht den Tatsachen.
Der Antragsgegner hat gegen den Beschluss Widerspruch eingelegt, der Rechtsstreit ist also noch nicht beendet.
Fazit
Empfehlungswerbung ist für Unternehmer enorm wichtig, gerade im Internet, wo Interessierte sich anders kein wirkliches Bild von dem Unternehmer machen können. Noch wichtiger ist dabei, dass diese Empfehlungen authentisch sind. Kommt erst einmal heraus, dass man sich Fans oder Bewertungen kauft, dann ist das zum einem wettbewerbswidrig und zum anderen dürfte der Ruf des Unternehmens dann nachhaltig Schaden erleiden. Die Abmahnung ist dann wahrscheinlich noch das kleinere Problem. (mr)
Ein informativer Artikel, der auch zeitlich ziemlich gut passt. Als Erfolgreiches Unternehmen nimmt man doch lieber ehrliche Bewertungen, auch wenn sie nicht immer hundertprozentig positiv sind, auf. So erkennt man Schwachstellen, die verbessert werden können. Gekaufte Bewertungen sind in dem Fall für das Unternehmen in langer Hinsicht nicht vorteilhaft.
Ich “kaufe” mir doch genauso likes, wenn ich bei Facebook Werbung schalte. Ist das dann auch Wettbewerbswidrig?
Man könnte eine Wettbewerbswidrigkeit in der Tat damit begründen, wenn es für die Teilnahme an einem Gewinnspiel erst Voraussetzung ist, eine Seite zu “liken”. Dann dann wird für das Liken der Seite in der Tat ein Vorteil versprochen. Rechtsprechung dazu ist (mir) aber nicht bekannt.
Das Personen aufgrund von Werbung aber auf die Seite aufmerksam werden und diese dann liken, halte ich für unproblematisch, weil diesen Personen kein Vorteil für den Like versprochen wird.
Was ist, wenn jemand seinen Mitbewerber zu ungewöhlichen Likes “verhilft” und ihn dann verklagt? Die meisten Likes, die verkauft werden, werden durch Accounts generiert, die automatisiert durch eine Software erstellt wurden. Man kann diese Fake-Accounts nicht ohne weiteres von echten Unterscheiden. Also hier muss das Rechtssystem noch ein bisschen lernen. Mit einer speziellen Software, deren Namen ich hier nicht nennen will, kann man in 5 Minuten 1000 Facebook-Accounts erstellen und niemand kann sehen und sagen, dass diese nicht echt sind. Wer glaubt, dass die ganzen Facebook-Likes alle seriös entstehen, hat keine Ahnung vom Social-Business. Wer seinen Mitbewerber wegen zu vieler Likes verklagt, outet sich damit als wirklich als sehr unwissend :-).
Das Urteil hat mich wirklich überrascht, da ich bisher öfters für Facebook Seiten oder andere Netzwerke Fans und Co. gekauft habe. Das Verfahren geht ja nun weiter und ich bin gespannt, wie es ausegehen wird. Vor allem vor dem Hintergrund was Rob sagt, kann man dem gar keinen Einhalt gebieten. Wenn man googlet, findet man auch jede Menge Anbieter und ich bin z. B. bei socialmediadaily.de gelandet und zufrieden.
Wie sich das Ganze bei Musikern und Sportlern verhält, würde mich mal interessieren. Der ein oder andere Fußbaler war ja erst deswegen in der Zeitung.
Moment mal, da steht eine Frage nicht ganz geklärt zu sein.
Es ist klar, das ein kommerzieller Betrug eine Straftat ist. Daher sollte man nicht die gekauften Likes für den kommerziellen Bereich einsetzen.
Jedoch hat ein privater Bürger eher die Möglichkeit, über die käuflich erworbenen Likes die Möglichkeit sein Bekanntschaftsbereich zu erweitern. Und das ohne Interesse am kommerziellen Gewinn.
Also kann dort keine Wettbewerbsverzerrung vorliegen, oder?
Wenn es sich um eine Privatperson handelt, spielt das Wettbewerbsrecht keine Rolle. Sobald man eine “Fan-Seite” hat, ist aber die Frage, ob es sich überhaupt noch um eine Privatperson handelt oder ob diese damit nicht den Bereich des rein Privaten verlassen hat.
Ich denke fast jede größere Facebookseite hat schon mal likes gekauft. Denn damit überhaupt Leute eine Seite liken, muss die Seite paar Tausend likes haben, denn sonst wirkt diese direkt uninteressant. Hört sich komisch an ist aber leider so ..
Ich kaufe Regelmäßig deutsche Facebook Kommentare von einer Agentur die Kommentare liefert bei denen man nicht erkennt das es sich um Fake Kommentare handelt. Alle Accounts sind mindestens 2 Jahre aktiv und werden real betrieben daher ist der Service dort super. [Werbung entfernt – die Red.]
Auch ich habe ganz gute Erfahrungen gemacht.
Es kommt halt auch immer darauf an, dass du enrsprechenden Inhalt lieferst und dein Profil oder deine Seite nicht völlig leer ist.
Also ich habe auch gute Erfahrungen gemacht.
Am Ende kommt es eben darauf an, dass man auch guten Inhalt liefert.
Wenn das stimmt, dann steht dem Erfolg nichts mehr im Wege.
Sei es Instagram, youtube, TikTok usw..