Erst letzte Woche hatten wir hier davon berichtet, dass Abmahnanwalt Torsten Riebe unter anderem wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde. Jetzt wurde ein Urteil gegen einen weiteren Abmahnanwalt bekannt: Rechtsanwalt Sandhage wurde zur Zahlung von Schadenersatz wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung verurteilt.
Lesen Sie mehr zu dem Urteil.
Rechtsanwalt Gereon Sandhage ist einer der bekanntesten Abmahnanwälte Deutschlands. Zahlreiche Unternehmen wurden von ihm schon (rechtsmissbräuchlich) abgemahnt. Auch wurde er schon zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, z.B. vom AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 1.10.2012 – 6 C 136/12.
Nun traf es den Abmahnanwalt erneut: Weil er im Namen eines Unternehmens abmahnte, welches seine Geschäftstätigkeit schon länger eingestellt hatte, entschied erneut das AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 24.10.2014, 16 C 104/14, dass Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Rechtsanwältin Katrin Sandhage und die Rechtsanwaltskanzlei Gereon und Katrin Sandhage GbR gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1.351,95 Euro (zzgl. Zinsen) verpflichtet sind.
Abmahnung ohne Geschäftsbetrieb
Vorausgegangen war diesem Prozess eine Abmahnung eben dieser Kanzlei im Namen der Body Point Products GmbH aus dem Jahr. Gegen diese Abmahnung wehrte sich der Abgemahnte. Unter anderem legte er ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Body Point AG vor, aus dem sich ergab, dass die abmahnende GmbH bereits im Jahr 2012 den Geschäftsbetrieb vollständig einstellte.
Das interessierte Anwalt Sandhage aber wenig. Vielmehr reichte Rechtsanwalt Sandhage einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln ein, welches die Verfügung zunächst auch so erließ. Gegen diese Verfügung legte der Abgemahnte allerdings Widerspruch ein. Auch das war den Rechtsanwälten Sandhage egal, denn sie beantragten erst einmal, die Kosten des Verfahrens gegen den Abgemahnten festzusetzen.
Letztlich kam es zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf einstweilige Verfügung. Aber weder Rechtsanwalt Sandhage noch Rechtsanwältin Sandhage noch irgendjemand anderes auf Abmahn-Seite erschien in dem Termin. Also wurde die Verfügung mit Versäumnisurteil vom 9.7.2013 aufgehoben und der Antrag als unzulässig abgewiesen.
Das Gericht setzte außerdem die Kosten, die die Body Points Products GmbH an den Abgemahnten zu erstatten habe auf 1.351,95 Euro fest. Genau diese Kosten machte der Abgemahnte nun gegen die Rechtsanwälte Sandhage direkt geltend.
Rechtsanwalt Sandhage handelte sittenwidrig
Die Anwälte verteidigten sich damit, dass sie eine Vollmacht gehabt hätten und zu weiteren Prüfungen nicht verpflichtet seien.
“Die Beklagten haben bewusst, in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise, einen Schaden bei dem Kläger herbeigeführt.”
Durch das betriebene einstweilige Verfügungsverfahren hatte der Abgemahnte einen Vermögensschaden erlitten. Aufgrund der Abmahnung handelten die Anwälte Sandhage auch sittenwidrig.
“Grundsätzlich handelt sittenwidrig, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich einen Schadenzufügt. Die Sittenwidrigkeit ist dann gegeben, wenn sie nach ihrem Gesamtcharakter, der durch Inhalt, Beweggründe und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.”
Die Abmahnung war sittenwidrig, da sie rechtsmissbräuchlich i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG erfolgte, so das Gericht.
Die Abmahnung war sittenwidrig, weil die Rechtsanwälte Sandhage diese aussprachen, obwohl ihre Mandantin, die Body Points Products GmbH schon nicht mehr aktivlegitimiert war und dieser Umstand Rechtsanwalt Sandhage auch bekannt war.
Die Abmahnung diente nur dem Grund, Gebühren zu generieren.
“Den Beklagten als Organ der Rechtspflege oblag es, die tatsächlichen Voraussetzungen eines Wettbewerbsverhältnisses zu dem Kläger zu prüfen. Dabei ist es nicht ausreichend, dass sie auf das Vorliegen einer Vollmacht der Geschäftsführerin der Body Points Products GmbH Bezug nehmen, sowie auf eine bestehende Handelsregistereintragung und das Bestehen einer web-Seite der Body Points Products GmbH.”
Denn nur das Vorhandensein dieser Dinge bedeute noch nicht, dass diese GmbH auch tatsächlich am Markt tätig sei.
Da die Anwälte in dem Fall trotz Wissen, dass die Mandantin nicht mehr aktivlegitimiert war, eine Abmahnung aussprachen und auch das Verfügungsverfahren (zunächst) betrieben, handelten sie sittenwidrig und sind daher zum Ersatz des beim Abgemahnten entstandenen Schadens verpflichtet.
Fazit
Erneut zeigt sich, dass es sich nicht lohnt, rechtsmissbräuchlich abzumahnen. Außerdem sollte das Urteil für alle Abgemahnten von Rechtsanwalt Sandhage und der Body Points Products GmbH Anlass genug sein, um Regressansprüche zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Nur wenn sich Abgemahnte auch aktiv wehren, kann Missbrauch aufgedeckt und Abmahnanwälten wie Gereon Sandhage das Handwerk gelegt werden. Besonders bei Rechtsanwalt Sandhage mutet es dann schon zynisch an, dass sich seine Kanzlei auf der Homepage selbst als “Die Kanzlei für Abmahnschutz” bezeichnet und der Anwalt auch noch einen “Abmahnschutzbrief” verkauft. (mr)
«Erneut zeigt sich, dass es sich nicht lohnt, rechtsmissbräuchlich abzumahnen.»
Nein, genau das Fazit ist leider nicht zutreffend. Wenn der zuvor zigtausende Euro mit Gebühren im Zuge von Abmahnung verdient hat, dann lacht der doch über die 1.351 EUR und das Ganze ist unter dem Strich immer noch ein extrem lukratives Geschäft.
Die Rechtsanwaltskammern sind meistens auch zahnlose Tiger und schaffen es nicht, sich von innen zu reinigen. Wenn in solchen Fällen weder heftige Strafen noch ein zumindest befristeter Entzug der Zulassung als Anwalt drohen, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Abmahnerei weiter geht.
Auf die nächste Abmahnwelle dürfen wir uns am 13. Dezember freuen, wenn die neuen Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung in Kraft treten. Garantiert.
Und wie sich nun scheinbar wieder zeigt macht er einfach weiter. Niemand stoppt ihn. https://www.youtube.com/watch?v=AANtiu6nlME
“Erneut zeigt sich, dass es sich nicht lohnt, rechtsmissbräuchlich abzumahnen.” – Dieses Fazit ist mehr als lächerlich. Wieder wurde einer mal “erwischt” und zu, für einen Anwalt lächerlichen, 1.351,95€ Schadenersatz verurteilt. Mit 1000 anderen Abmahnungen ist er auf der Schiene aber durchgekommen und kommt weiter damit durch. Ich kenne da auch ein paar Konsorten, die das schon jahrelang durchziehen, sollten die irgendwann man auffliegen und der größte Teil der über die Jahre rechtsmissbräuchlich Abgemahnten klagt auf Schadenersatz, würden diese sicher keinen Cent mehr sehen, solche Summen würden das sein. Und schon allein, dass ein Gericht proforma mal eben ohne weitere Prüfung eine einstweilige Verfügung erlässt und dazu der zeitliche Aufwand und die Kosten für den Abgemahnten, für nichts und wieder nichts, sowas hat keineswegs etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun! Rechtmissbrächliche Abmahnungen lassen sich nur verhindern, indem man dieses unsinnige Abmahn(un)wesen endlich abschaft!
Wie schon geschrieben: Solche Urteile können natürlich nur entstehen, wenn sich Abgemahnte aktiv wehren. Der Schadenersatz ist nicht lächerlich, sondern entspricht dem Schaden, der entstanden ist. Wir sind hier nicht in den USA, wo es den sog. Strafschaden gibt, also einen “Aufschlag” auf den eigentlichen Schadenersatz als Mahnung für das verwerfliche Verhalten. Wenn dem Händler kein höherer Schaden entstanden ist, kann er auch nicht mehr Geld erstattet verlangen.
Deswegen: Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Und zwar nicht vom nächstbesten Wald- und Wiesenanwalt, der vielleicht die eigene Scheidung gut über die Bühne gebracht hat. Es ist wichtig, dass man sich einen Anwalt sucht, der im Wettbewerbsrecht gut und erfahren ist. Nur solche Anwälte haben in der Regel auch einen Überblick über aktuelle Abmahnwellen und rechtsmissbräuchliches Verhalten und kennen vor allem die Rechtsprechung dazu.
Guten Abend,
das eigentliche Problem ist doch der entstandene Schaden in Bezug auf den Aufwand der dem Angeklagten dadurch entstanden ist. Aufwand gemessen in Stunden, die nicht erstattet werden. Das ist einfach nur traurig und hier muss von rechtlicher Seite nachgebessert werden!
Trotzdem danke für den verständlichen Artikel oben.
Viele Grüße
Herr Rätze, ich und andere Abgemahnte sind aktiv geworden! Letztendlich geschah trotzdem das, was ich hier immer schreibe, die Gerichte sind blind und blöd bzw. wollen den Rechtsmißbrauch (absichtlich) nicht sehen! Und einen Wald- und Wiesenanwalt hatte ich meiner Meinung nach auch nicht, gut, mit einem anderen Anwalt hätte es vielleicht anders ausgesehen, aber das weiß man vorher nicht. Zudem kann es nicht sein, dass der Ausgang eines Verfahrens davon abhängig ist, wie gut der Anwalt ist bzw. wieviel man diesem zahlt. Wieder ein Beispiel für die nicht vorhandene Rechtsstaatlichkeit in diesem Lande.
Und neben der ganzen Aktivwerderei habe ich mich als Einzelkämpfer zufällig auch noch um mein Geschäft zu kümmern!
“Die Rechtsanwaltskammern sind meistens auch zahnlose Tiger und schaffen es nicht, sich von innen zu reinigen.”
Wieso sollten sie… Es verdienen doch alle gut. Sowohl die die abmahnen, als auch die die Abmahnungen abwehren.
Na ja, alles Menschen. Schwarze Schafe gibt es in jeder Berufsgruppe. Es gibt auch sehr viele Menschen, die sich in der Berufsgruppe Anwalt für ihre Mandanten einsetzen und einen sehr guten Job machen.
Es ist ja schön, ab und zu zu lesen, dass ein Abmahnhai mal auf Granit gebissen hat. Aber nach dem Artikel wurde er letztlich nicht zu Schadensersatz verdonnert, sondern es wurden ganz normal die Verfahrenskosten gegen ihn festgesetzt. In einer für den Abmahner aussichtslosen Sache zu gewinnen, erscheint mir auch nicht als eine derart heldenhafte Tat, als dass man den Eindruck erwecken müsste, man könne nur mit Wettbewerbsrechtsspezialisten gegen Abmahner etwas ausrichten. Denn dadurch wird letztlich das Stammtischgerede gepflegt, wonach “nur” der bessere Anwalt gewinne. So ist das nicht. Jeder kocht nur mit Wasser. Natürlich gibt es in jedem Beruf Pfeifen. Aber manche Pfeifen gewinnen unabsichtlich, gute Rechtsanwälte gewinnen keinesfalls immer. Das hat auch etwas mit unserem Rechtssystem zu tun… Ein guter RA erhöht die Erfolgschancen, aber vor allem sagt er dem Kunden vorher, was er zu erwarten hat und wie die Erfolgsaussichten sind…
@Artgenosse:
Nein, er wurde zu Schadenersatz verurteilt! Dem Abgemahnten sind durch die Abmahnung eigene Anwaltskosten entstanden. Und RA Sandhage wurde nun dazu verurteilt, diesen Schaden zu ersetzen (zusätzlich zu den durch den Prozess entstandenen Prozesskosten).
Na da hat es ja endlich mal den richtigen getroffen, leider eine viel zu lächerliche Summe. Der feine Anwalt ist ja schon seit Jahren bekannt, man sollte bei solchen Leuten tatsächlich amerikanische Verhältnisse anwenden, da er bereits vielen Leuten finanziell geschadet hat
Mittlerweile ist 2019 und ich habe eine Abmahnung von dem Sandhage bekommen, es ist nichts passiert. Er parasitiert weiterhin bei den Online Händlern und bettelt um wenige Euros mittels einer Abmahnung in Namen des Wettberwerbes ( hust ).
Ich habe auch eine Abmahnung von dem Sandhage erhalten.
Wie gehst Du mit dieser Abmahnung um, Olec?
Bei mir geht es um das Verpackungsgesetz, hatte mich aber pünktlich zum 01.01.2019 bei LUCID registriert.
Hallo Olec,
das heißt der Sandhage hat nachdem er dir eine Abmahnung geschickt hat
keine Unterlassungsklage eingereicht?
Bei mir geht es um diesen Link auf die OS-Plattform
Vielleicht gibst du uns mal einen Hinweis, ob und wie die Unterlassungserklärung
abgegebn werden kann?
Danke
Peter