Der März 2013 war für eine Vielzahl von Online-Händlern ein Abmahnmonat. Die Kanzlei Bode und Partner verschickte in diesem Monat wohl 1.800 Abmahnungen. Alle hatten vermeintliche Verstöße gegen die Button-Lösung zum Gegenstand. Abmahnanwalt und Unterzeichner Torsten Riebe wurde jetzt verurteilt.
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Die Kanzlei Bode und Partner hatte sich mit der Order Online USA, Inc. im März 2013 zusammengetan, einer Firma, die erst im Januar 2013 in den USA gegründet wurde. Schon dieser zeitliche Zusammenhang machte doch sehr deutlich, dass es der Kanzlei hier vornehmlich um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ging und keineswegs um die Herstellung eines fairen Wettbewerbs.
Auch die schon fast bettelhafte Formulierung innerhalb der Abmahnung, dass der Abgemahnte doch zahlen solle, machte deutlich: Hier geht es nur um die schnelle Kasse.
Die Anzahl an Abmahnungen, die von Shopbetreibern bei ihren Anwälten gemeldet wurde, veranlasste einige sogar dazu, bei der Kanzlei anzurufen, um nachzufragen, ob die Abmahnungen wirklich von Bode und Partner stammen oder ob es sich hier womöglich um Fake-Abmahnungen handelt.
Abmahnanwalt verurteilt
Wir berichteten bereits, dass Rechtsanwalt Torsten Riebe, der die Abmahnungen unterzeichnete, sich vor dem AG Hamburg verantworten muss. Allerdings nicht nur wegen Betruges in Bezug auf die Abmahnungen. Zusätzlich hatte er nämlich noch rund 180.000 Euro aus anderen Sachen veruntreut.
Das Urteil des AG Hamburg ist mittlerweile rechtskräftig: Das Gericht verurteilte Torsten Riebe zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Fazit
Das Urteil macht deutlich, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sich nicht lohnen. Einem Anwalt, der deswegen auffliegt und sogar strafrechtlich verurteilt wird, drohen noch berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus der Anwaltschaft. Das kommt einem Berufsverbot gleicht. Dann war das Studium umsonst. Und ob man noch einen Job als Unternehmensjurist mit so einem Lebenslauf findet, darf man wohl auch bezweifeln. Dazu kommen noch Regressforderungen der Abgemahnten (falls diese wirklich gezahlt haben oder einen eigenen Anwalt beauftragt haben), da kann am Ende auch die Privatinsolvenz für den Abmahnanwalt drohen. Im vorliegenden Fall könnte man sogar prüfen, ob nicht nur Torsten Riebe persönlich haftet, sondern auch die Kanzlei Bode und Partner, denn die Abmahnungen wurden in ihrem Namen ausgesprochen. (mr)
Ahh endlich, darauf habe ich schon lange gewartet! Hoffentlich bekommen die anderen Abmahn-Haie richtig Fracksausen und diese Beulenpest des E-Commerce stirbt irgendwann aus.
Unterzeichner Torsten Riebe wurde jetzt verurteilt >>verurteilt<< doppelt 🙂
Oh, vielen Dank! Ist korrigiert. In meinen Augen hätte er es verdient, doppelt verurteilt zu werden 🙂
Da sieht man, dass sogar Anwälte fehler machen, die noch große Folgen haben werden.
Das war kein Fehler, das war blanke Absicht aus Geldgier. 2 Jahre auf Bewährung sind ein absoluter Witz und zu einem Berufsverbot wird es sicher nicht kommen, die Anwaltskammern sind da absolut lasch. Der Herr hat sich sicher auch schon ein hübsches Sümmchen zur Seite geschafft, sollte es aufgrund von Regressforderungen wirklich zur Privatinsolvenz kommen, was ich nicht glaube, hat er diese im verkürzten Verfahren in 3 Jahren durchgezogen. (Abmahn)Anwälte finden immer wieder Arbeit, spätestens wenn Gras über eine Geschichte gewachsen ist, ist wie mit unfähigen Managern, die werden auch immer wieder auf anderen, lukrativen Posten eingesetzt.
Woher nehmen Sie denn Ihre Erkenntnisse, dass die Anwaltskammern zu lasch seien? Das ist reine Spekulation. Im Übrigen findet man Herrn Riebe nicht mehr amtlichen Anwaltsverzeichnissen. Es kann also durchaus sein, dass er der Kammer zuvorgekommen ist, und seine Zulassung freiwillig zurückgegeben hat. Oder die Kammer wurde sogar schon tätig. Und zwei Jahre auf Bewährung ist auch kein absoluter Witz.
Das eigentliche Problem an der Geschichte ist, dass die Sache nur deshalb aufgeflogen ist weil sie recht dilettantisch aufgezogen wurde. Mit ein bisschen mehr Planung und mit einer zeitlichen Streckung der Abmahnungen über einen längeren Zeitraum hätte das ganze vermutlich funktioniert. Das beweisen ja andere Abmahner Tag für Tag.
Das ist natürlich alles reine Spekulation. Es hätte auch sein können, dass beim ersten Abgemahnten im Prozess sofort aufgefallen wäre, dass das abmahnende Unternehmen gerade einmal 2 Monate vor der Abmahnung gegründet wurde. Die Prozessvollmacht hätte ich auch gerne gesehen. Die bloße Anzahl war hier ja nicht alles. Auch der Inhalt der Abmahnungen war mehr als haarsträubend. Die hohe Anzahl war letztlich nur noch der Punkt auf dem “i”.
Was ist denn die Button Lösung. Fragt ein unwissender…
Hier gibt es die wichtigsten Infos zur Button-Lösung: http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/07/31/achtung-ab-morgen-gilt-die-button-losung/
Herr Rätze: Hätte, könnte, vielleicht… Sowas fällt den Gerichten oftmals absichtlich garnicht auf, obwohl die Fakten auf der Hand liegen. Ich spreche da aus Erfahrung. Wie gesagt, Anwälte und Staat verdienen am Abmahnsysten, je mehr abgemahnt wird, desto besser, nur ab und an wird so einem rechtsmißbrauchenden Massenabmahner mal das Handwerk gelegt, damit dann irgendwer sagen kann “Uuuh, aber wir gehen doch gegen rechtsmißbrächliche (Massen)Abmahnungen vor, haben da vor einem Jahr mal einen verurteilt…” oder eben notgedrungen, wenn die Abmahnungen wirklich so dilettantisch formuliert waren, dass es wirklich garnicht mehr anders geht.
Klingt für mich alles sehr stark nach Verschwörungstheorie.
Hat nichts mit “Verschwörungstheorie” zu tun, sondern so sieht halt leider die Realität aus.
Massenabmahnungen sind ja auch das neue Mittel zum Zweck um böse “Raubmordkopierer” zu drangsalieren. Siehe die ganze boerse.bz Geschichte, bzw. redtube Abmahnungen.
Vom Seiten des Staates, und der Gerichte, wird da seit Jahren schon bereitwillig durchgenickt was auch immer diverse Abmahnkanzleien anschleppen. Was nutzt ein Richtervorbehalt wenn Richter mal eben pauschal Listen von mehreren 100 bis 1000 IP Adressen zur Identifizierung abnicken? Das ist dann nur noch pure Makulatur, hat mit Verhältnismäßigkeit aber mal überhaupt nichts mehr zu tun.
Vor über einem Jahr hätte man so einiges ins Rechte rücken können, dank des tollen neuen “Anti-Abzock-Gesetz”. Am Ende kam aber wieder nur Murks raus, so das sich am momentanen Zustand bloß nichts ändert: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/anti-abzock-gesetz-das-maerchen-von-der-abmahn-deckelung-a-880503.html
Wenn man sich dann anschaut welche Berufe in welcher Anzahl im Bundestag so vertreten sind, dann wird einem auch klar warum das hier so abläuft: http://www.faz.net/aktuell/politik/wahljahr-2009/bundestagswahl/der-17-deutsche-bundestag-kein-spiegel-der-gesellschaft-1867269.html
Aber sind ja alles “Verschwörungstheorien”, die ganzen Juristen im Bundestag bilden wir uns nur ein 🙂
Dass das Gesetz völliger Unsinn ist, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Das Gesetz hat aber (fast) nichts mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht zu tun. Lediglich eins wurde dafür getan: Gemäß § 8 Abs. 4 S. 2 UWG, der erst durch das “Anti-Abzock-Gesetz” eingefügt worden ist, haben Unternehmer, die rechtsmissbräuchlich abgemahnt worden sind, nun explizit einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten. Dieser Anspruch musste vor der Klarstellung im Gesetz umständlich über die allgemeinen Schadenersatz-Regeln eingeklagt werden. Insofern gab es da für Abgemahnte eine Besserung.
Abmahnungen abzuschaffen, ist noch nie der Plan des Gesetzgebers gewesen. Jeder Mitgliedstaat ist nach europäischem Recht dazu verpflichtet, wirksame, effiziente und abschreckende Sanktionsmaßnahmen zu erlassen, damit unlauterer Wettbewerb eingedämmt wird. In Deutschland (und z.B. auch in Österreich) hat man sich da für den zivilrechtlichen Weg entschieden.
Es muß klar sein bzw. werden, daß jeder, der sich für solch niederträchtige Geschäftspraktiken (ob nun durch dacht oder nicht ist dabei ohne Belang) hergibt, künftig keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt. Daran wird wird wohl jetzt auch die Kanzlei Bode denken.
Allerdings muß hier auch der Gesetzgeber eine Schelle kassieren, da längst der mißbräuchlichen Anwendung des Urheberrechts ein Riegel hätte vorgeschoben werden müssen.
Weiter so, mehr davon.
@André Fischer
Man muss aufpassen, dass man hier nicht unterschiedliche Sachverhalte vermengt. Es ging hier nicht ums Urheberrecht! Dieser Fall hat nichts mit Filesharing-Abmahnungen zu tun, hier ging es ums Wettbewerbsrecht.
Der Nutzlosbranche muss endlich das Genick gebrochen werden. Die Zahl von 162,000 Rechtsanwälten in Deutschland (zum Vergleich, in Österreich gibt es 7,000) zeigt klar wieso es zu solchen widerlichen Auswüchsen erst kommen kann. Kriminelle Anwälte in die Produktion!
Sicherlich hat es an dieser Stelle mal richtig weh getan für die Betroffenen (Anwälte);
ich vermisse jedoch eher die grundsätzliche Diskussion um die Frage, obnicht überhaupt irgendwas generell falsch läuft, dass:
a) solche Methoden möglich sind
und b) (noch viel wichtiger!) warum schlaue Menschen, die ein Hochschulstudium bestehen (Jura ist nicht gerade “Mickey-Mouse”), dann zu solchen Tätigkeiten wechseln -im Endeffekt sind das alles verlorene Potenziale die brachliegen… all diese Leute könnten deutlich sinvoller für die Gesellschaft aktiv werden :-/
Sag mal bin ich hier der einzigste der sich die Frage stellt warum er verurteilt wurde?
Ich hab nur gesehen das er Geld veruntreut hat nicht aber das er zu viele Abmahnungen geschrieben hat.
Unter: https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/abmahn-anwalt-zu-zwei-jahren-haft-verurteilt.html
Steht zwar das Urteil! Das steht aber untreue und Betrug in 75 Fällen. Bei 1800 Abmahnungen stimmt da aber was nicht. UNd zum Thema die Firma wurde erst kurz davor gegründet. Also haltet mich jetzt für dumm aber wo steht das eine Firma erst Rechte hat ab einer gewissen Zeit? Darf ich erst Abmahnen wenn ich ein Jahr auf dem Markt bin oder was?!
Und so lese ich hier viele Wiedersprüche die für mich als nicht Anwalt keinen Sinn ergeben. Ich verstehe die Freude von vielen das es mal einen Anwalt erwischt hat und ehrlich gesagt freu ich mich da auch mit, ich selbst habe da schon meine Spielchen mit so manchen Anwalt und Wettbewerbsverein gehabt aber das ist ein ganz anderes Thema.
Er hatte Dreck am Stecken und er war Anwalt! 90% der Anwälte haben Dreck am Stecken können es eben nur gut verbergen weil sie die Gesetze kennen.
Betrug in Tausenden von Fällen und nur 2 jahre auf Bewährung ?!
Was ist das ? Auch mich hatte damals Dieser ” Anwalt ” angeschrieben ! Es fehlte die Stoffangabe , bei Stickdateien ( also blöd waren Sie auch noch )
Ich hatte nichts bezahlt !
In 2013 , geht sowieso nicht , denn ich hatte von dem Anwalt schon 2012 eine sogenannte Abmahnung ! Dieses vergas ich zu erwähnen !
So jemand ist natürlich eine Schande für die Anwaltschaft und die Verurteilung, die sicher noch berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird, geht völlig in Ordnung. Bezeichnend ist, dass neben den missbräuchlichen Abmahnungen offenbar auch die Veruntreuung von Mandantengeldern abgeurteilt wurde. Für meine Begriffe auch ein Spiegelbild des Versagens von anwaltlicher Selbstverwaltung und natürlich der Politik, die dem ungebremsten Zustrom in den “Markt” anwaltlicher Tätigkeit tatenlos zusehen. Als ob es um den Handel mit Gurken statt der Rechtspflege geht.
Vor ca. 20 Jahren gab es in Gesamtdeutschland etwa 100.000 zugelassene Anwälte, heute um die 160.000 (wie schon einer der “Vorschreiber” richtig erwähnt), Tendenz weiter steigend. Noch Fragen?
2 Jahre viel zu wenig, der hätte für immer weg gespert gehört.
2 Jahre auf Bewährung und das ganze abgezockte Geld darf er behalten?
So eine Verurteilung tut doch erst dann weh, wenn das Geld beschlagnahmt wird, die Regressansprüche und Gerichtskosten nicht aus diesem Topf bedient werden dürfen.
@Anja
Darum geht es aber nicht in einem Strafurteilt. Das sind zivilrechtliche Forderungen, die auch vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müssen. Aus so einem Strafurteil können noch einige zivilrechtliche Prozesse folgen.
Ich sehe es auch so, dass die Strafe doch sehr gering ausfällt. Die schiere Menge der Abmahnungen und der Geschädigten hätte nach einer echten Strafe verlangt. Und warum wird nicht auch die Kanzlei belangt?
Und selbst wenn eine härtere Strafe verhängt worden wäre. Das ist EIN Urteil. Das ändert insgesamt erstmal nicht viel an der Situation der mißbräuchlichen Abmahnungen.
Wenn man die Leser hier fragt wer schonmal gewerblich abgemahnt wurde, dem wird sicher auch die Herzlosigkeit zu dem Thema hier schnell einleuchten. Die deutschen Firmen, Mittelständler und Selbstständige werden seit Jahren mit Abmahnungen über den Tisch gezogen.
Neben den darunter leidenden Abgemahnten, leided wohl hauptsächlich das Ansehen des Berufsstands der Anwälte.
Man muss aber auch bedenken, dass deutsche Firmen, Mittelständler und Selbstständige genau die sind, die die Abmahnungen aussprechen. Der Anwalt wird ja nicht von alleine tätig, sondern braucht hierfür einen Mandanten. Die Fälle, in denen sich Anwälte irgendwelche Fake-Firmen ausdenken, sind dann doch verschwindend gering.
Dazu bedarf es auch keiner Fake-Firmen, sondern nur immer wieder einen neuen Dummen, der Blanko-Vollmachten unterschreibt und den Anwalt mal machen lässt, siehe Rae Sandhage Berlin, von deren Massenabmahnungen sollen wohl auch so einige angebliche “Abmahner” gar nichts gewußt haben.
Bis das jeweils auffliegt, sind zigtausende Euro in die Kassen der Anwälte geflossen und da nicht alle der Abgemahnten Kenntnis über die Unrechtmäßigkeit erlangen, bleibt der größte Teil auch dort. Dann kommt halt der nächste an die Reihe, der sich vom Anwalt bequatschen (oder bezahlen) lässt, seinen Namen für Abmahnungen herzugeben und so geht es immer weiter und die Gerichte winken aus Zeitmangel oder Bequemlichkeit alles nur noch durch.
Daher meine ich, dass diese Gelder eingefroren gehören, es darf sich einfach nicht mehr lohnen.
Deswegen berichten unter anderem wir davon. Es gibt ja schon ein paar Urteile gegen Abmahnanwälte. Aber auch hier gilt: “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Von selbst passiert natürlich nichts. Abgemahnte müssen sich aktiv wehren. Und solche Urteile wie das hier, ermutigen hoffentlich andere, jetzt noch die Anwaltskosten einzuklagen, die einmal bei Abmahnungen durch dieses Unternehmen und dem Anwalt entstanden sind. Hierzu muss man die Forderungen vom Anwalt prüfen lassen (Stichwort: Verjährung). Aber auch die Einschaltung dieses Anwaltes muss der Gegner ja im Fall seiner Niedlerage zahlen.
Solange die meisten bei einer Abmahnung aber sagen: “Sich wehren bringt ja eh nix, also unterschreibe und zahle ich mal”, kann sich auch nichts ändern. Jemand, der abgemahnt wird, ist auch immer gefordert, die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung prüfen zu lassen.
Ähm sorry, aber der Anwalt ist ja nicht einmal wegen der Abmahnungen verurteilt worden sondern wegen veruntreuung von Geldern.
Also so schön wie der Artikel hier aufgemacht ist, ist er doch leider nicht mehr wert als das Titelblatt der Bildzeitung.
Und ganz ehrlich mich ärgert so etwas!
Ich hatte Hoffnung geschöpft, da ich mich selbst gerade in so einer Abmahnwelle befinde und wahrscheinlich darin ersaufen werde, weil die Recht sprechenden Richter leider unfähig sind, selbst bei 100ten von Fällen, die offensichtlich nur auf die generierung von Vertragsstafen und Abmahngebühren abzielen, Missbräuchlichkeit anzuerkennen.
Danke Deutschland für dein tolles Wettbewerbsgesetz. Und dafür das bei allen Gestzen, sei es ElektroG oder Textilgesetz oder sonst irgendeine Gängelei, der Verkäufer immer als letzter Assi in der Kette für alles Schuldhaft zu machen ist. Auch für Dinge auf die er keinen Einfluß hat.
Besonders für Dinge auf die er keine Einfluß hat!
Und auch ich halte es für alles andere als für eine Verschwörungstheorie.
Eher für eine Tatsache und ein fettes Boni der Politiker an sich selbst und ihre Zunft. Wen interessieren dabei schon ein paar Einzelhändler die in die Insolvenz geraten und Ihre Mitarbeiter nicht mehr halten können. Die Können ja dann bei Amazon am Band anfangen.
@Silvia
Gegenstand des Verfahrens waren sowohl die Veruntreuung von Geldern als auch Betrug in Zusammenhang mit Abmahnungen. Die Begründung des Urteils ist nur leider so knapp gehalten, dass man das daraus nicht erkennen kann.
Endlich hats mal eine von den Maden erwischt. Es gab Zeiten, da hat man mit redlicher Arbeit sein Geld verdient, heute wird man von diesen Speckmaden um sein hart verdientes Geld gebracht. Leider gibt es in unserer Regierung niemanden, der sich diesen Themas mal annimmt. Da werden alle Augen zugekniffen. Ein erneutes Lob hierfür an die Regierung.
@Zwack: Warum wohl? So ziemlich jeder Politiker hat selbst ein Jurastudium und eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Das Abmahnsystem dient nach wie vor nur dazu, die nicht endende Anzahl an Anwälten in Deutschland zu nähren, Verbraucherschutz, Wettbewerbsschutz etc. sind nur vorgeschoben, nicht umsonst fallen, für eigentlich Lappalien, horrende Summen an. Lappalien, wegen denen nie im Leben jemand vor Gericht ziehen würde, gäbe es das Abmahnsystem nicht.
Die Strafe ist meines Erachtens schon recht mild ausgefallen. In meinen Augen schon fast gewerbsmäßiger Betrug, aber immerhin ist mit einer Verurteilung schon mal ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt worden.
Hoffentlich schreckt es zukünftig so einige Abmahnanwälte ab….
Grundsätzlich zeigt sowas aber, dass eigentlich der Gesetzgeber diese ganze Abmahngeschichte irgendwie mal anders regeln muss.