Weniger Abzocke im Internet dank der Button-Lösung. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Verbraucherpolitik Conpolicy, das im Auftrag des Bundesjustizministeriums, die Auswirkungen des Gesetzes unter die Lupe genommen hat. Aber es gibt auch eine andere Seite der Medaille.

“Die Button-Lösung ist ein Erfolg!”, verkündet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) stolz. Das Ministerium beruft sich bei seiner Einschätzung auf ein Gutachten von Conpolicy. So heißt es in der Medienmitteilung des BMJ:

“Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind. Zudem ist der finanzielle Aufwand für die Unternehmen vergleichsweise gering.”

Konkrete Zahlen zum Rückgang der Verbraucherbeschwerden sind dem Gutachten leider nicht zu entnehmen. Nach Auskunft des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seien vor Einführung der Button-Lösung etwa 22.000 Beschwerden pro Monat wegen Abo-Fallen im Internet bei den Verbraucherschützern eingegangen.

Besonders lobend erwähnen die Gutachter die E-Commerce-Branche. Bei den Online-Händlern sei die Button-Lösung in den meisten untersuchten Bereichen gut umgesetzt worden. Allerdings gebe es auch hier noch in einigen Bereichen Nachholbedarf. Prof. Dr. Christian Thorun vom Institut für Verbraucherpolitik – ConPolicy fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen.

“Die finanziellen und zeitlichen Aufwände, die Unternehmen mit der Umsetzung der Anforderungen entstanden sind, sind als überschaubar zu bewerten. Nebeneffekte existieren, diese sind jedoch nicht als gravierend einzustufen. Obwohl das Gesetz eine eindeutig positive Wirkung hat, besteht eine unzureichende Akzeptanz bei Unternehmen.”

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