sepa_logoDie Frist zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren läuft heute ab und ab morgen können Unternehmer die herkömmlichen Zahlungsmethoden nicht mehr nutzen. Sollten Sie die Frist versäumt haben, drohen Zahlungsverzögerungen und Bankgebühren. Prüfen Sie daher nochmal, ob Sie bei der SEPA-Umstellung an alles gedacht haben.

Gehen Sie die SEPA-Checklisten nochmal durch.

Das Inkrafttreten des SEPA-Verfahrens war ursprünglich für den 01. Februar 2014 geplant. Nachdem es sich allerdings herausgestellt hatte, dass ein großer Teil der Unternehmer es wohl nicht rechtzeitig schaffen wird, die Zahlungsprozesse auf SEPA umzustellen, hat die EU-Kommission reagiert und eine Fristverlängerung bis zum 01. August 2014 gewährt. Diese läuft heute ab, so dass alle Shopbetreiber auf das neue Verfahren vorbereitet sein sollten.

Für den Online-Handel spielt die Änderung des Lastschriftverfahrens als eine der (bisher) verbreitetsten Zahlungsmethoden im Internet die zentrale Rolle. Hier noch einmal die Checklisten:

Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens

Die folgenden Maßnahmen sollten Sie in Bezug auf die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens treffen:

  • SEPA-Lastschriftart wählen (Firmen-Lastschrift oder Basis-Lastschrift)
  • IT-Systeme an SEPA-Standard anpassen
  • Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen
  • Mandatsvordruck erstellen (Muster wählen, Mandatreferenzen generieren, ggf. in die Vertragssprache übersetzen)
  • Wirksame Mandatserteilung sicherstellen
  • Mandatsverwaltung organisieren (Gültigkeit, Aufbewahrung und Änderung)
  • Vorabinformation vertraglich regeln (Vorlauffristen kürzen, in Kommunikationsprozess einbauen)
  • Nutzen Sie wiederkehrende Lastschriften und möchten Sie Ihren Bestandskunden dies weiterhin anbieten?

Migration der Bestandskunden

Die Migration der Bestandskunden setzt die Erfüllung folgender Punkte zusätzlich voraus:

  • Prüfen und Konvertieren der Bankdaten der Bestandskunden
  • Wirksame Einzugsermächtigungen
  • Umstellungsankündigung

Alle Einzelheiten zur Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens und Migration der Bestandskunden können Sie noch einmal in unserem Whitepaper „Die SEPA-Lastschrift“ nachlesen.

Umstellung versäumt – was nun?

Sollten Sie Ihre Prozesse an SEPA noch nicht angepasst haben, dann müssen Sie sich möglichst zeitnah darum bemühen. Entgegen einigen kursierenden Infomitteilungen, die vom Ablauf der Umstellungsfrist bereits am 31. Juli 2014 berichten, haben Sie heute die letzte Möglichkeit, noch ausstehende Maßnahmen zu treffen, um den ununterbrochenen Zahlungsverkehr zu sichern. Anderenfalls drohen laut der IHK Köln Fehlkosten in Hohe von mindestens 50 Euro pro fehlgeschlagene Transaktion.

Ausblick

Welche Auswirkungen das SEPA-Verfahren auf den Online-Handel haben wird, bleibt abzuwarten. Eine Umsetzung des vom EPC zugelassenen E-Mandats ist nicht in Sicht. Umso erfreulicher ist es, dass es sich mittlerweile eine überwiegende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur gebildet hat, die sich für die Zulässigkeit der Mandatserteilung im Internet ausspricht.

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