Frankreichs Regierung hat seine Drohung war gemacht und eine Lex Amazon erlassen. Online-Händlern ist es ab sofort untersagt, rabattierte Bücher mit einem kostenlosen Versand anzubieten. Das neue Gesetz straft natürlich nicht nur Amazon ab, sondern jeden Online-Händler, der Bücher im Sortiment führt.

In Frankreich hat der stationäre Einzelhandel einen Teilsieg gegen die Konkurrenz aus dem Internet errungen. Amazon erkaufe sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil, weil der Online-Primus bewusst beim Verkauf rabattierter Bücher durch die kostenfreie Lieferung unter Kostendeckung arbeite, so lautete der Vorwurf. Damit ist es nun vorbei. Bietet ein Online-Händler Bücher zu einem rabattierten Preis an, so darf er diese nicht kostenlos an die Verbraucher ausliefern.

Zementieren alter Zustände

Die Lex Amazon sei der unbrauchbare “Versuch alte Zustände zu zementieren” und sich gegen eine Entwicklung im Handel zu stellen, “die ohne jeden Zweifel kommen wird”, bewertet Dominik Grollmann von iBusiness das neue Gesetz.

So sieht es auch der Bundesverband des Deutschen E-Commerce und Versandhandels (bevh). Gegenüber dem shopbetreiber-blog bezog Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, im vergangenen Jahr eindeutig Position:

“Wir sprechen uns als Handelsverband gegen solche gesetzlichen Beschränkungen für Internet-Händler aus und appelieren an die Politik, das Internet endlich nicht mehr als gefährliches #neuland, sondern als innovativen Wachstumstreiber für den Einzelhandel insgesamt zu sehen.

Es käme doch auch niemand auf die Idee, stationären Händlern zu verbieten, kostenfreie Kundenparkplätze zur Verfügung zu stellen oder ihren Kunden eine Gebühr für die Rolltreppennutzung zwangsweise aufzuerlegen.

Es muss grundsätzlich jedem Händler freigestellt sein, ob und welche zusätzlichen Services er seinen Kunden zu welchen Konditionen anbietet.”

Für den Schweizer E-Commerce-Experte Thomas Lang ist das Gesetz “ein Zeichen der Hilflosigkeit”.

“Es ist ein typisches Zeichen von der protektionistischen Haltung der aktuellen franz. Regierung, dass man ein solches Gesetz überhaupt nur erwägt und reiht sich nahtlos in ähnliche Gesetze ein wie die absurde Preisbindung für eBooks oder die geplante Smartphone- und Tablet-Steuer.”

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