Kennen Sie die Höhe Ihrer Retourenkosten?

Wer jetzt mit "Nein" antwortet, hat den falschen Beruf gewählt. Aber Spaß beiseite. Viele Shopbetreiber beschäftigt die Frage, ob sie nach dem 13.06.2014 die Retourenkosten ihren Kunden auferlegen sollen. Eine Entscheidungshilfe kann ein neu entwickelter Retourenkosten-Kalkulator sein.

Die großen Online-Händler haben sich schon entschieden. Sie werden die Retourenkosten im Widerrufsfall nach dem in Kraft treten des neuen Verbraucherrechts für ihre Kunden übernehmen und verkündigen dies auch bereits auf allen Kanälen.

Doch viele Shopbetreiber sind noch unentschlossen, zeigt eine Umfrage von Trusted Shops unter mehr als 500 Online-Händlern. Fast 30 Prozent haben sich noch nicht entschieden. Denn Retouren muss man sich finanziell erlauben können. Für diese Unentschlossenen haben Prof. Dr. Bernd Skiera und sein Team einen Retourenkosten-Kalkulator entwickelt.

Damit können Shopbetreiber unter Angaben von Retourenquote, Deckungsbeitrag, Prozess-, Akquisitions- und Versandkosten berechnen, unter welchen Umständen es sich für sie lohnt, Rücksendungen kostenlos anzubieten oder den Kunden in die Zahlungspflicht zu nehmen.

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Hier geht es zum Retourenkosten-Kalkulator.

Was muss ich über das neue Verbraucherrecht wissen?

Das neue Verbraucherrecht bringt eine Vielzahl neuer Vorschriften und Regeln mit sich. Trusted Shops bietet für Online-Händler praktische Hilfestellung auf einer Vielzahl unterschiedlicher Kanäle.

05.06.14
Olaf Groß

Olaf Groß