rote KarteNach Berichten der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen, muss sich ein Anwalt in Göttingen wegen illegaler Abmahntätigkeit vor Gericht verantworten. Gemeinsam mit zwei Mitangeklagten soll der Anwalt Ebay-Händler wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt haben.

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Wegen fehlender Grundpreisangaben mahnte ein Anwalt zwischen April und Juli 2012 insgesamt 293 Mal ab. Die Händler wurden aufgefordert entsprechende Werbung einzustellen und auch nicht zu wiederholen. Zudem sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, berichtet die HNA. Zusätzlich sollten die Abgemahnten die Anwaltsgebühren in Höhe bis zu 460 Euro übernehmen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt und den Mitangeklagten gewerbsmäßigen Betrug vor. So habe er wahrheitswidrig angegeben, dass zwischen seinen Mandanten und den den Abgemanhnten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Ausgesprochen wurden die Abmahnung im Auftrag zweier Händler, die aber nur eine “äußerst geringe Verkaufstätigkeit” erkennen ließen, so die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft sieht also das massenhafte rechtsmissbräuchliche Abmahnen als strafrechtlich relevanten Betrug an. Das OLG Köln (Beschl. v. 14.5.2013, III-1 RVs 67/13) vertrat hier noch eine andere Ansicht. Diese Entscheidung ist allerdings auf große Kritik gestoßen.

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