paketkastenDer Briefkasten für Postpakete. In Ingolstadt  und dem angrenzendem Umland gibt es ihn bereits. Denn aktuell testet DHL dieses neue Projekt in der Praxis. Die Idee: Selbst wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, braucht er sein Paket nicht  mehr beim Nachbarn oder der nächsten Postfiliale abholen.

Der Paketkasten ist der Name eines Pilotprojektes, dass die DHL in Ingolstadt durchführt. Allerdings steht das Angebot nur für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung und ist für Mietshäuser bislang ungeeignet. Bezahlen muss den Paketkasten der Kunde. Die DHL möchte das Projekt deutschlandweit ausdehnen – den Erfolg in Ingolstadt vorausgesetzt.

Nun sind diese überdimensionierten Briefkästen nicht wirklich neu. Eine breite Palette an Paketkästen sind schon jetzt im Fachhandel erhältlich. Allerdings kann der Zusteller nicht gezwungen werden, ein Paket auch in den Kasten einzuwerfen. Anders bei den DHL-Modellen. Da hier der Kunde durch eine vorherige Registrierung vermutlich einen Vertrag mit der DHL eingeht, muss der Zusteller im Rahmen dieses Vertrages den Paketkasten nutzen.

Paketkästen und Widerrufsrecht

Wie Sie als Online-Händler wissen, beginnt die Widerrufsfrist – vereinfacht gesprochen – mit der Zustellung beim Kunden. Dies tritt ein, wenn der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sendung hat. Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben oder in einer Filiale hinterlegt, ist der Zugriff auf die Sendung für den Empfänger nicht uneingeschränkt möglich. Die Widerrufsfrist beginnt dann erst mit der tatsächlichen Abholung des Empfängers zu laufen.

Anders könnte es bei den Paketkästen aussehen, meint Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops:

“In einer ersten Einschätzung kann man davon ausgehen, dass die Widerrufsfrist bei der Zustellung im Paketkasten mit dem Zeitpunkt der Zustellung beginnt. Denn lediglich der Zusteller und der Empfänger haben Zugriff auf den Paketkasten. Somit ist der Zugriff für den Kunden jederzeit möglich.”

Indem die Paketkästen mittels Chip geöffnet werden, ist es für den Zusteller einfach den Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.

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