Der Briefkasten für Postpakete. In Ingolstadt und dem angrenzendem Umland gibt es ihn bereits. Denn aktuell testet DHL dieses neue Projekt in der Praxis. Die Idee: Selbst wenn der Empfänger nicht zu Hause ist, braucht er sein Paket nicht mehr beim Nachbarn oder der nächsten Postfiliale abholen.
Der Paketkasten ist der Name eines Pilotprojektes, dass die DHL in Ingolstadt durchführt. Allerdings steht das Angebot nur für Ein- und Zweifamilienhäuser zur Verfügung und ist für Mietshäuser bislang ungeeignet. Bezahlen muss den Paketkasten der Kunde. Die DHL möchte das Projekt deutschlandweit ausdehnen – den Erfolg in Ingolstadt vorausgesetzt.
Nun sind diese überdimensionierten Briefkästen nicht wirklich neu. Eine breite Palette an Paketkästen sind schon jetzt im Fachhandel erhältlich. Allerdings kann der Zusteller nicht gezwungen werden, ein Paket auch in den Kasten einzuwerfen. Anders bei den DHL-Modellen. Da hier der Kunde durch eine vorherige Registrierung vermutlich einen Vertrag mit der DHL eingeht, muss der Zusteller im Rahmen dieses Vertrages den Paketkasten nutzen.
Paketkästen und Widerrufsrecht
Wie Sie als Online-Händler wissen, beginnt die Widerrufsfrist – vereinfacht gesprochen – mit der Zustellung beim Kunden. Dies tritt ein, wenn der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sendung hat. Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben oder in einer Filiale hinterlegt, ist der Zugriff auf die Sendung für den Empfänger nicht uneingeschränkt möglich. Die Widerrufsfrist beginnt dann erst mit der tatsächlichen Abholung des Empfängers zu laufen.
Anders könnte es bei den Paketkästen aussehen, meint Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Abteilung Recht bei Trusted Shops:
“In einer ersten Einschätzung kann man davon ausgehen, dass die Widerrufsfrist bei der Zustellung im Paketkasten mit dem Zeitpunkt der Zustellung beginnt. Denn lediglich der Zusteller und der Empfänger haben Zugriff auf den Paketkasten. Somit ist der Zugriff für den Kunden jederzeit möglich.”
Indem die Paketkästen mittels Chip geöffnet werden, ist es für den Zusteller einfach den Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
Prinzipiell ist der Paketkasten eine schlüssige Idee. Allerdings habe ich neulich das Design des aktuell von DHL angebotenen Modells auf einer Veranstaltung angesehen: Hat den Charme eines DDR-Produktes der 70er Jahre. Eine echte Akzeptanzbremse.
Ich sehe für mich keinen Sinn darin für einen Paketbriefkasten zu bezahlen, wenn der Nachbar das Paket kostenlos entgegen nimmt. Zudem könnte der Paketdienst die Sendung auch leicht in seine eigene Tasche verschwinden lassen und behaupten er hätte es in den Kasten geworfen.
Zur rechtlichen Problematik: Von der momentanen Rechtssprechung her abgeleitet müsste es so sein, dass die Widerrufsfrist beginnt, sobald die Sendung in den Paketbriefkasten eingeworfen wurde.
Erklärung: Der Briefkasten gehört genau einem Empfänger zudem nur er einen Schlüssel hat. Daher ist der Brief bzw. das Paket uneingeschränkt im Machtbereich des Empfängers.
Im Winter bei tiefen Minustemperaturen sehe ich die Gefahr, daß Pakete im Paketbriefkästen nach mehreren Stunden komplett durchfrieren. Für viele Waren ist das nicht akzeptabel, zudem diese nach dem Auspacken durch Kondensation der Luftfeuchtigkeit nochmals leiden.
Es ist ein Umdenken der Lieferdienste erfoderlich. Sollten sich die Zustellerfirmen doch mal Gedanken machen wann ihre Kunden zu Hause sind und dann liefern.
Oder die Händler einen Lieferzeitraum bereits bei der Bestellung angeben lassen. Es gibt da viele Möglichkeiten. Flexibel ist das Zauberwort.
Diese Briefkästen sind aus meiner Perspektive ein letzter Hilferuf der Paketbranche. Mittlerweile wird dermaßen viel übers Internet gekauft, dass sich nicht nur die Lieferzeiten extrem verlängert haben, sondern die Branche überhaupt am Rande der Abschaffung/Reform steht.
Persönlich finde ich einen solchen Briefkasten sehr praktisch, wenn man keine Nachbarn hat, die Pakete ab und zu annehmen können. Unserer ist auch kein Kandidat für einen Schönheitswettbewerb, aber er erfüllt seinen Zweck.
Zu der rechtlichen Komponente: Ich bestelle nichts im Internet, wenn ich nicht zuhause bin in den nächsten Woche. Daher stellt sich für mich nicht diese Frage.
MfG
Jana W