JustitiaVor einigen Monaten sorgten die Datenschützer aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein für Aufsehen. Sie forderten die in dem Bundesland beheimateten Unternehmen auf, ihre Facebook-Fanpages abzuschalten und drohten bei Nichtbefolgung mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. Heute hat das VG Schleswig diese Bescheide aufgehoben, wie die IHK Schleswig-Holstein mitteilt.

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Wie die IHK Schleswig-Holstein mitteilt, hat das VG Schleswig heute, am 9. Oktober 2013 klar gestellt:

“Facebook-Fanpages können auch in Zukunft weiter genutzt werden.”

Die IHK hatte sich in einem Musterprozess vor ihre Mitgliedsunternehmen gestellt und war gegen die Verfügungen des ULD vorgegangen. Bereits in einem Eilverfahren war das ULD unterlegen.

Marcus Schween, Federführer Recht der IHK Schleswig-Holstein kommentierte die Entscheidung so:

“Auch schleswig-holsteinische Unternehmen können, wie alle anderen Unternehmen in Deutschland und Europa, soziale Netzwerke wie Facebook als Kommunikations- und Vertriebskanal nutzen.”

Nach den Entscheidungen von heute herrscht zumindest etwas mehr Rechtssicherheit. Allerdings hat das VG die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Das bedeutet, dass das Verfahren womöglich in die zweite Runde gehen wird und am Ende noch eine Entscheidung der weiteren Instanzen folgen kann.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht für die Datennutzung verantwortlich seien. Dies sei Facebook selbst.

Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war der Einsatz des Facebook-Like-Buttons. Auch hiergegen hatte das ULD entsprechende Untersagungsverfügungen erlassen.

Quelle: Bericht der IHK Schleswig-Holstein vom 9.10.2013, Pressemitteilung des VG Schleswig v. 9.10.2013

Fazit

Das bedeutet auch für Online-Händler zunächst Entwarnung. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Entscheidung in einem eventuell stattfindenden Berufungsprozess Bestand haben wird. Wir werden Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten. (mr)

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