Trotz umfangreicher Gesetze zum Schutz des Verbrauchers beim Online-Kauf halten sich Shopbetreiber in manchen Fällen nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers. Zum Nachteil des Kunden. Das hat die Verbraucherschutzorganisation OFT herausgefunden.
Das sind die häufigsten Verstöße.
Das Office of Fair Trading (OFT), eine staatliche Organisation für den Verbraucherschutz in Großbritannien, sieht bei Online-Händlern dringenden Nachbesserungsbedarf bei der Einhaltung von Verbraucherrechten. Dazu wurde 156 Online-Shops führender Anbieter im Vorfeld des Weihnachtsgeschäftes unter die Lupe genommen.
40 Prozent der untersuchten Online-Shops verstießen gegen Gesetze und Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. Cavendish Elithorn, Senior Director der “goods and consumer group” bei der OFT sieht aber dennoch kein Grund zur Panik. Alles in allem seien die Händler im Vereinigten Königreich um einen fairen Umgang mit ihren Kunden bemüht. Dennoch müsse jeder Shopbetreiber seinen Shop auf die Einhaltung der Verbraucherrechte prüfen.
Die häufigsten Vergehen
- 60 Prozent der beanstandeten Webseiten verstießen gegen Vorschriften zur Preistransparenz. So seien anfallende Zusatzkosten für den Kunden nicht sofort erkennbar. Bei 24 Prozent würden Zusatzkosten sogar erst im Checkout sichtbar, so die Verbraucherschützer.
- Ebenfalls bei 60 Prozent liege der Anteil der Shopbetreiber, die statt einer geforderten EMail-Adresse zur Kontaktaufnahme nur ein Online-Formular anböten.
- Jeder dritte Shopbetreiber (33 Prozent) schränke das Widerrufsrecht des Verbrauchers in unzulässiger Weise ein, indem er beispielsweise auf die Rücksendung in der Originalverpackung bestehe.
Das ist leider auch für viele UK-Unternehmen zu beobachten, die gezielt in Deutschland aktiv sind und sich offenbar darauf einstellen, dass die Rechtsverfolgung solcher Verstöße entsprechend aufwändiger ist.
Da gebe ich Sebastian SEHR Recht – man braucht nur auf einschlägigen Drittportalen oder auch im Original-Deutschübersetzten-Webshop der UKler schauen. 7 Tage Rückgabefrist, Porto trägt Verbraucher etc. Von einem ordentlichen Impressum bzw. einer Widerrufsbelehrung ganz zu schweigen. Da krieg ich immer so ein leichtes Zucken… Und viele Kunden kriegen es nicht einmal mit, bis der “Ernstfall” eintritt. Komisch, dass hier die ach-so-wachsamen Verbraucherschutzzentralen nicht einschreiten. Aber die sind ja damit beschäftigt, die Buttonsünder aufzuspüren…
Leider hält sich dieser Händler auch nicht an die EU Regeln, Rückversand auf eigene Kosten, Fehler des Händlers wird nicht eingeräumt, angeblich hat der Kunde den Fehler beim Bestellen gemacht.