Heute, am 6. Februar fand die Anhörung von Experten im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die Experten befürworteten unisono die geplanten Regelungen. Insgesamt waren acht Experten in der Anhörung anwesend. Vertreten waren neben den Verbraucherschutzorganisationen auch die Wirtschaft und die Wissenschaft.
Lesen Sie mehr über das Votum der Experten.
Acht Experten wurden vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu Ihrer Meinung zu geplanten sogenannten Button-Lösung befragt. Dabei befürworten die Teilnehmer alle die geplanten Regelungen.
Meldung des Deutschen Bundestages
In der Meldung des Rechtsausschusses heißt es hierzu:
Rechtsausschuss (Anhörung) – 06.02.2012
Berlin: (hib/VER) Der Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet soll verbessert werden. Dafür sprachen sich alle acht Experten in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema am Montagmittag aus.
Anlass war der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (17/7745) der Bundesregierung. Das Gesetz soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, d.h. der Ware oder der Dienstleistung, informieren.
Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Felix Braun, Rechtsassessor aus Kehl, vertrat die Ansicht, der Gesetzentwurf trage dem Erfordernis,
„dem Problem der Kostenfallen im Internet wirksam Einhalt zu gebieten, weitgehend effektiv Rechnung“. Angesichts „der Dringlichkeit und des Ausmaßes des Problems“ sei eine zeitnahe gesetzgeberische Lösung „ohne weiteres Abwarten sinnvoll und erstrebenswert“.
Die Trusted Shops GmbH, vertreten durch Dr. Carsten Föhlisch, befürwortete ebenfalls den Gesetzentwurf. Allerdings führte Föhlisch zu einzelnen Details und deren Umsetzung, etwa die Gestaltung von Schaltflächen, Alternativvorschläge an. Darüber hinaus sprach er sich für eine längere Übergangsfrist aus,
„weil viele Unternehmer die Änderungen nicht selbst vornehmen können, sondern auf Programmierarbeiten Dritter angewiesen sind.“
„Rechtsdogmatische Bedenken gibt es unserer Ansicht nach nicht“, erklärte Jens Gnisa, Vizepräsident des Landgerichts Paderborn und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes (DRB). Die Vorlage sei zur Umsetzung geeignet und es bestehe „dringender Handlungsbedarf“.
Für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, sprach Jutta Gurkmann. Auch sie betonte die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung.
„Die Verbraucherfallen sind nach wie vor ein Riesenärgernis“, das alle gesellschaftlichen Schichten und alle Altersklassen betreffe. „Die Verbraucher sind unsicher, tappen in Abofallen und zahlen dann die vermeintlichen Schulden“, führte sie beispielhaft aus.
Deshalb forderte Gurkmann eine Optimierung der Oberflächen in Onlinshops zu Gunsten des Verbrauchers, der wissen müsse, ob er „einen Vertrag geschlossen hat oder nicht.“
Dr. Peter J. Schröder vom Handelsverband Deutschland (HDE) Der Einzelhandel e.V., Berlin, betonte, dass auch der Handel geschützt werden müssen.
„Dem wird im neuen Gesetzentwurf Rechnung getragen“, erklärte er, so dass auch sein Verband den Gesetzentwurf befürworte.
Auf die Problematik, dass das EU-Recht dem nationalen Gesetzgeber nur einen „sehr kleinen Spielraum“ gebe, verwies Professor Dr. Hans Schulte-Nölke, Direktor am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück. Deshalb müsse an den Details noch gefeilt werden.
„Insgesamt halte ich das Gesetz für sehr unterstützenswert“, sagte er abschließend.
„Ich schließe mich allen Vorrednern an“, sagte Professor Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln, und begrüßte, dass der Bundestag sich diesem Thema widmet. Er regte an, die Bezeichnung „Kasse“ verpflichtend online zu benutzen, um Bezahlvorgänge zu kennzeichnen. Denn diesen Begriff kenne jeder Verbraucher.
Abschließend sprach Helga Zander-Hayat, Leiterin der Gruppe Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie stelle noch einmal heraus, wie groß die vorherrschende Problematik sei. „Bei uns heißt das Internetabzocke“, sagte sie und
„allein in Nordrhein-Westfalen haben sich schon hunderttausende betroffene Verbraucher bei Verbraucherzentralen gemeldet.“
Die Stellungnahmen im Einzelnen
Jeder der Experten gab seine Stellungnahme auch schriftlich ab. Diese können kostenlos herunter geladen werden:
Wurde auch die Frage angesprochen was man machen will, wenn die Abofallenbetreiber die Buttonlösung nicht implementieren?
Schließlich macht es denen ja nichts aus wenn kein Vertragsschluss zustandekommt. Das ist ja heute auch schon so.
Dagegen werden sich ehrliche Shopbetreiber bei denen die Zahlungspflicht eindeutig zu erkennen ist zukünftig mit Abmahnungen konfrontiert sehen weil irgendeine Formalie nicht eingehalten sind oder irgendjemand meint die Buttonbeschriftung sei nicht gesetzeskonform. Obwohl sich kein einziger Kunde beschwert hat. Dann kann man wieder 10 Jahre warten bis die möglichen Buttonbeschriftungen höchstrichterlich bestätigt sind.
Na dann vielen Dank auch.
Sagen wirs doch mal anders: Die Buttonlösung kann man nicht begrüßen, die ist hirnverbrannter Schwachssinn – das einzige was hier begrüßt wird – und das kann man auch bei Herrn Föhlischs Stellungnahme zwischen den Zeilen lesen – ist: Man hat schlimmeres abgewendet, es hätte ja noch viel schlimmer kommen können.
Wenn das in dem Tempo weitergeht, dann muss man in 10 Jahren Online Bestellungen nachträglich notariell beglaubigen lassen.
Nun werden wir demnächst die wohl bisher einmalige Situation haben, daß zwei Personen einen Kaufvertrag schließen wollen und das nicht können weil ein Button nicht korrekt beschriftet ist. Oder meinen einen Kaufvertrag geschlossen zu haben und sich darüber einig sind und sich im Nachhinein rausstellt, daß dieser nichtig war.
Weil z.B. 3 Jahre nach Vertragsschluss das Oberlandesgericht XY feststellt, daß die Beschriftung auf dem Button nicht gültig war.
Man muss sich den Wahnwitz mal vergegenwärtigen der hier geplant ist: Hundertausende – nein Millionen! – von Kaufverträgen könnten nichtig werden wenn sich irgendwann nach Jahren rausstellt daß eine allgemein verbreitete Buttonbeschriftung nicht dem Gesetz entspricht.
Und man kann davon ausgehen daß auch die Gerichte sich jahrelang nicht einig sein werden. In Hamburg wird man davon ausgehen daß das Wort “kaufen” allein noch keine Zahlungspflicht impliziert. An anderen normalen Gerichtsstandorten wird “kaufen” selbstverständlich akzeptiert werden.
@llamaz
Im Gesetz steht eindeutig, dass “zahlungspflichtig bestellen” ausreichend ist. Das wir auch kein OLG Hamm oder Hamburg oder sonst wer anders sehen. Gemäß der Gesetzesbegründung reicht auch das Wort “kaufen” aus – natürlich nur, solange es sich um einen Kaufvertrag handelt. Das Wort “bestellen” wird dagegen nicht mehr ausreichen. Die Vorgaben im Gesetz und der zugehörigen Begründung sind also ziemlich eindeutig. Probleme wird nur bekommen, wer davon abweichende Beschriftungen des Buttons nutzt. Und das werden wohl nur sehr, sehr wenige sein.
Absoluter Schwachsinn! Ein Button mit “Zahlungspflichtig bestellen” suggeriert dem Kunden, das er allein dafür, das er bestellt, noch eine zusätzliche Gebühr zahlen soll. Das verwirrt den Kunden noch mehr und verkompliziert den Bestellvorgang noch weiter, als er bisher durch jede Menge unsinnige Vorschriften schon gestaltet ist. In meinen Shop wird solch eine Beschriftung nie umgesetzt werden und wer mich deshalb abmahnt, bei dem fahr ich dann gern mal vorbei…
@Martin Rätze
Mir fällt spontan nicht eine einzige Regelung im Onlinehandel ein die nicht für jahrelange Rechtsunsicherheit und wiedersprüchliche Urteile vor Gericht gesorgt hat. Insofern ist es nicht verwunderlich wenn man als Shopbetreiber nichts Gutes ahnt. Da spricht einfach die Erfahrung. Wiederrufsrecht, Preisangabeverordnung, Impressumspflicht usw.
Wenn sich Gerichte jahrelang nicht einigen können ob die Beschriftung “Kontakt” für ein Impressum in Ordnung ist, oder ob ein oder zwei Klicks reichen, was soll man da von der Buttonlösung erwarten.
Mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern wenn das die neue Betrugsmasche im Internet wird: Man bietet Dienstleistungen zu einem Dumpingpreis an, beschriftet seinen Button mit “Zahlungspflichtig Bestellen” und fordert anschließend eine “Bearbeitungsgebühr” für die Bestellung ein.
Oder die Abzocker beschriften den Button nach eigenem gutdünken und behaupten gegenüber ihren “Kunden” es handle sich um einen Button der dem Gesetz entspricht und der Kunde sei deshalb zur Zahlung verpflichtet – d.h. nutzen die Buttonlösung um den Druck auf ihre Opfer zu erhöhen.
Mir fallen auf Anhieb ein halbes Dutzend Maschen ein, wie jemand mit genügend krimineller Energie die neue Rechtslage für neue Abzockereien verwenden kann.
Dieses Gesetz wird uns sowas von um die Ohren fliegen.
Ich kann diesen Pessimismus nicht teilen. Zur Linkbezeichnung für das Impressum gibt es eine Hand voll Entscheidungen. Und das auch nur, weil das TMG eben keine klaren Vorgaben macht. Zur Anordnung der Preisangaben nach PAngV gibt es ebenfalls nur sehr wenige Entscheidungen. Hier ebenfalls deswegen, weil im Gesetz keine klaren Vorgaben stehen. Hinsichtlich der Widerrufsbelehrung in der früheren BGB-InfoV hat der Gesetzgeber gelernt und schreibt solche Vorgaben jetzt direkt ins Gesetz.
Parallel zur Button-Lösung müssen hier entsprechende Aufklärungskampagnen durchgeführt werden, damit der Unternehmer eben nicht mehr behaupten kann, dass der Button dem Gesetz entspricht, obwohl er dies gar nicht tut.
Die nachträgliche Auferlegung von irgendwelchen Bearbeitungsgebühren ist heute schon unzulässig. Ist diese nicht in exakter Höhe vor Abschluss der Bestellung genannt, kann der Unternehmer diese auch nicht verlangen.
Man kann hier natürlich noch viele weitere Möglichkeiten aufführen, die Verbraucher zu betrügen. Aber das hat nichts mit der Button-Lösung zu tun. Es geht hier um die Bekämpfung von Abofallen. Mir fällt ehrlich gesagt keine Masche ein, wie man die Button-Lösung dazu nutzen kann, seine Kunden zu betrügen.
Ich teile den Pessimismus von llamaz. Die kriminelle Energie, solche “Gesetze” zu umgehen, wird immer höher sein, als die Bereitschaft, mit potentiellen Kunden ehrlich umzugehen. Auch weil bei erstgenanntem der Aufwand geringer ist.
Hier werden (mal wieder) hunderttausende Shopbetreiber für das Verhalten weniger Betrüger “bestraft”.
Natürlich ist es ein leichtes, diesen Button entsprechend umzugestalten und wir reden hierbei von (im Idealfall) nur einer einzigen Datei, die ausgetauscht werden muss. Das Argument , dass nun Millionen von Euros an Kosten entstehen, nur weil eine kleine Grafikdatei ausgetauscht werden muss, halte ich für hysterisch. So gesehen ist der Aufwand relativ gering, der Vorschrift Rechnung zu tragen.
Aber ich respektiere jeden Onlineshop-Betreiber, der jetzt schon sagt “ich mache diesen ganzen Regulierungswahn nicht mehr mit”.
Und warum sitzen in derartigen Ausschüssen immer irgendwelche “Experten” und nie die Leute, die das “ausbaden” müssen, was über sie entschieden wird???
Wenn man den offensichtlichen “MURKS” betrachte, welcher bei der sogenannten “Button-Lösung” letztlich herausgekommen ist, dann stellt sich nur noch die EINE FRAGE:
WIE VIELE von den “EXPERTEN” waren (Abmahn)-RECHTSANWÄLTE ??
🙁
Mit der Button-Lösung wird nichts gelöst. Internetabzocker fürchten nicht Gesetze, sondern die Exekutive und die fehlt. Solange nicht Betrüger umgehend in den Knast wandern und bei Wasser und Brot ausgequetscht werden, bis alle ihre Konten beschlagnahmt, gesperrt, leergräumt sind und die Geprellten damit entschädigt werden, wird sich nichts ändern. Tausende von Jugendlichen und Unerfahrenen werden abgezockt und den seriösen Händlern flattern Abmahnungen ins Haus. Und wer kann, wird den Shop dahin verlagern, wo es diese Juristenmentalität nicht so ausgeprägt gibt, wie in Deutschland.
Sport frei!