Umfrage zur Buttonlösung: Wie weit darf Verbraucherschutz im e-Commerce gehen?

Aktuell heiß diskutiert wird der Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen. Verbraucherministerin Aigner bevorzugt ein aufwändiges Doppel-Klick-Verfahren. DIHK und Trusted Shops haben einen pragmatischen Gegenentwurf unterbreitet und führen nun gemeinsam eine Umfrage zu diesem wichtigen Thema durch.

Ihre Meinung ist gefragt.

Geht es nach dem Willen der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, müssen Verbraucher bei Internetgeschäften künftig einem Vertragsschluss ausdrücklich zustimmen – und das gleich zweimal. Diese so genannte „Button-Lösung“ sieht vor, dass der Bestellvorgang künftig so zu gestalten ist, dass der Verbraucher seine Willenserklärung zum Vertragsschluss erst abgeben kann, nachdem er den hervorgehobenen Hinweis zu den Vertragskosten zur Kenntnis genommen und aktiv bestätigt hat.

Trusted Shops und der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) stellt diesem Entwurf eine aus ihrer Sicht praxisnähere Alternative entgegen: Die Schaltflächen-Variante.

Hiernach reicht eine einmalige Bestätigung aus, da die Schaltfläche, mit deren Betätigung der Verbraucher seine Willenserklärung zum Vertragsschluss abgibt, beispielsweise mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" beschriftet sein muss. Diesen Entwurf hat Trusted Shops Justiziar Dr. Carsten Föhlisch bereits am 3. Februar bei einer Anhörung im Bundesjustizministerium vorgestellt und ist dabei auf großes Interesse der Fachkreise sowohl auf Verbraucher- als auch auf Wirtschaftsseite gestoßen. Gleichwohl möchte die Bundesverbraucherministerin derzeit nicht von Ihrem Vorschlag abweichen.

DIHK und Trusted Shops sind nun vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) gebeten worden, unter ihren Mitgliedern und Lesern nachzufragen, welche Lösung die Online-Händler bevorzugen würden. Dabei spielen für den Vergleich der beiden Varianten die technische Umsetzbarkeit und der Umsetzungsaufwand eine Rolle.

Die Ergebnisse werden nach der Auswertung den Ministerien als zusätzliche Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt.

Sie können bis zum 03. April an der Umfrage teilnehmen.

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22.03.11
Olaf Groß

Olaf Groß