Gemeinsam mit der Fachzeitschrift Computer Reseller News (CRN) hat das shopbetreiber-blog eine Umfrage unter Online-Händlern speziell aus dem ITK-Sortiment durchgeführt. Fast jede fünfte Rücksendung kann nicht mehr verwendet werden und wird ausgelistet, ist ein zentrales Ergebnis.
Hier finden Sie weitere interessante Ergebnisse der Umfrage.Anlässlich des eTail Summit 2010 in Köln haben Computer Reseller News und das shopbetreiber-blog.de von ITK-Händlern in einer Online-Umfrage wissen wollen, wie sie mit ihren Versandretouren verfahren. Dazu wurden knapp 100 Shopbetreiber befragt.
Im Durchschnitt liegt die Retourenquote bei den ITK-Händler bei rund 20 Prozent, wovon 19,3 Prozent der Waren in einem Zustand wieder beim Händler eintreffen, dass eine Aufbereitung oder eine direkte Wiedereinlagerung nicht mehr möglich ist.
Die Händler, das zeigt die Umfrage, ziehen daraus mehrheitlich die Konsequenz (78,2 Prozent) und stellen bei Hochretournierern die Belieferung ein. Befragt nach den Auswirkungen der Retouren auf die Preispolitik im Shop, gaben fast 60 Prozent an, dass sie bewusst geringe Margen in Kauf nehmen würden.
Hier wird auch ein Problem für die ITK-Online-Händler deutlich: In kaum einem Sortimentsbereich sind die Margen so niedrig, wie im Handel mit IT- und Telekommunikationswaren. Jeder im Rahmen des Widerrufsrecht zurückgeschickte Artikel tut dem Shopbetreiber doppelt weh, weil er für ihn zum einen den erhoffte Umsatz ausbleibt und zudem zusätzliche Kosten entstehen.
Unsere Umfrage zeigt, dass Retouren zu einem Problem für Online-Händler werden können; zumal dann, wenn sich der Shopbetreiber in einem Segment mit kleinen Margen tummelt”, erklärt Markus Reuter, Chefredakteur bei CRN.
Jetzt musste ich bei Facebook auf “gefällt” mir klicken, obwohl mir das ganze natürlich nicht gefällt, hatte hier: http://www.jens-stratmann.de/wie-man-einen-online-haendler-so-richtig-aergern-kann/2010/11/12 auch schon mal einen Beitrag zu dem Thema geschrieben. Das Widerrufsrecht wird meiner Meinung nach zu stark Verbraucherwohlwollend gestaltet.
@Jens: Sehr genial, so extrem kam es bei mir zwar noch nicht vor, aber trotzdem trifft dies den Nagel auf den Kopf. Da kann ich nicht verstehen, wie manche Shopbetreiber vor dem Gesetzgeber 10x auf die Knie fallen wollen, um für unser tolles Widerrufsrecht zu danken…
Es wird doch auch immer schlimmer. Das Gesetzt wird doch immer weiter zu Gunsten der Endkunden gelockert.
Wir sind selbst als Online-Shop in diesem Martktsegment tätig und deshalb kann ich das im Artikel gesagte nur voll unterstreichen – auch wenn bei uns die Retourenquote nicht ganz so hoch ist.
Zum Thema “Versandhandelsgesetz” vermute ich starke Lobbyarbeit des stationären Handels bei den Gesetzgebern, denn der OnlineUmsatz wird ja nicht additiv erzeugt, sondern geht zu Lasten des traditionellen stationären Handels. Somit versucht man dort wohl der “Online-Konkurrenz” das Leben so schwer wie möglich zu machen. Schon allein “die geniale Idee der Gesetzgeber”, dass der Online-Händler die Hin- und Rücksendekosten tragen muss. Bei einem Paket, das 5 EUR pro Transportweg kostet, sind das 10 EUR und damit bei einem Artikel im Wert von 50 EUR 20%. Der Händler macht also einen Verlust in Höhe von 20% des nicht realisierten Umsatzes bei einer solchen Retoure. Besonders nett wird es, wenn der Kunde das Paket unfrei per DHL zurückschickt: Das macht dann gleich 15 EUR zu Lasten des Händlers. Um einer Gleichheit im Wettbewerb herzustellen, müsste jeder stationäre Händler einem Kunden, der Ware zurückbringt, die Fahrtkosten zum Geschäft – und wieder zurück – erstatten. Auf so eine Idee ist der Gesetzgeber aber noch nicht gekommen …
@Henk: Da es im stationären Handel kein Widerrufsrecht gibt, müssen auch keine Anfahrtkosten erstattet werden, ausser im Gewährleistungsfall. Andersrum würde ein Schuh draus werden, der Onlinehändler sollte eigentlich keine Portokosten erstatten müssen, nur mal so vergleichsweise. Eine faire Portokostenteilung wäre im Onlinehandel jedoch angebrachter, Händler Hinporto, Kunde grundsätzlich Rückporto. Das unser unfaires Widerrufsrecht auf Lobbyarbeit von stationären Händlern beruht glaube ich nicht. Jeder stationäre Händler hat heutzutage die Möglichkeit, seine Ware ebenfalls online zu vertreiben (je nach Warensortiment), viele stationäre Händler könnten ihre Läden ohne den zusätzlichen Onlinevertriebskanal garnicht mehr halten, ich wage es sogar die These aufzustellen, das man heutzutage garkein Ladengeschäft mehr aufmachen brauch, ohne zusätzlichen Onlineshop.